04.04.2016

Bewerbung und Immatrikulation (FAQs)

Bewerbung/Immatrikulation

Fortgeschrittene Studierende müssen mindestens 10 CP aus dem Masterstudium nachweisen können, um als Fortgeschrittene zum Masterstudium zugelassen zu werden. Der 10-CP-Nachweis muss im Falle muss bei zulassungsfreien Masterstudiengängen der bis zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn dem Sekretariat für Studierende vorliegen.

Die Bewerbungsfristen der einzelnen Fächer sind wie folgt:

  • Informatik (Bachelor): 15.7. (Fortgeschrittene können sich auch zum 15.1. bewerben)
  • Informatik (Master): 15.1. zum folgenden Sommersemester und 31.5. zum folgenden Wintersemester
  • Digitale Medien (Bachelor): 15.7. (Fortgeschrittene können sich auch zum 15.1. bewerben)
  • Digitale Medien (Master): 31.5.  (Fortgeschrittene können sich auch zum 15.1. bewerben)
  • Wirtschaftsinformatik (Bachelor): 15.7. (Fortgeschrittene können sich auch zum 15.1. bewerben)

Beachte gegebenenfalls auch die Antwort zu Verpasste Bewerbungsfrist.

Hinweis: Diese Informationen befinden sich neben weiteren hilfreichen Informationen zu den Fächern in der Datenbank Studium.

Bachelor-Studium

Um sich an der Universität Bremen für einen Studienplatz in den Bachelorstudiengängen und in Rechtswissenschaften zu bewerben, muss am Dialogorientierten Serviceverfahren DoSV teilgenommen werden. Umfassende Informationen zu der Bewerbung befinden sich hier.  

Master-Studium

Für ein Master-Stusium bewirbt man sich online über das Master-Portal der Universität Bremen. Weitere Informmationen befinden sich hier.

Informationen zu den geforderten Unterlagen findest Du im FAQ-Bereich des Sekretariats für Studierende  unter dem Punkt Bewerbungsverfahren.

Sollte man im ersten Anlauf keine Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang erhalten haben, so besteht die Möglichkeit sich im Clearingverfahren erneut auf bis zu zwölf Studiengänge bewerben (Bewerbungsphase: 30. August bis 3. September). Das Clearing ist ein bundesweites Losverfahren, bei dem nur Studiengänge angeboten werden, die noch freie Studienplätze zur Verfügung haben. Am Clearingverfahren können auch Studienbewerber und Bewerberinnen teilnehmen, die bis zum 15. Juli keinen Antrag gestellt haben. Hier geht es zum Bewerbungsverfahren.

Hinweis

  • Du kannst dich zunächst ohne amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse online bewerben.
  • Lade einfach die erforderlichen Nachweise (s.u.) in der Onlinebewerbung als pdf- Datei hoch.
  • Erst wenn Du einen Zulassungsbescheid erhalten hast, musst Du die amtlich beglaubigten Nachweise in Papierform bei der Universität Bremen einreichen. Die Fristen sind weiter untern aufgeführt.
 

Benötigte Unterlagen

Nachweis über einen berufsqualifizierenden Abschluss

Dieser Abschluss muss an einer Universität oder Fachhochschule erbracht worden sein und Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 CP entsprechen Der Abschluss muss in Informatik erbracht worden sein oder in einem verwandten Studiengang wie z. B. Medieninformatik, Systems Engineering, Mathematik, Elektrotechnik, wenn die Bewerberin/der Bewerber Studienleistungen in Informatik im Umfang von mindestens 108 Kreditpunkten vorweisen kann. Falls das bisherige (Bachelor-)Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist, müssen mindestens 130 CP nachgewiesen werden. Achtung:
  • Eine Bescheinigung über das abgeschlossene Studium muss in diesem Fall spätestens zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn des Masterstudiengangs dem Sekretariat für Studierende vorliegen.
  • Die entsprechenden Urkunden und Zeugnisse sind bis spätestens zum 31. Dezember (Studienbeginn Wintersemester) bzw. 30. Juni (Studienbeginn Sommersemester) desselben Jahres einzureichen.

Motivationsschreiben

Es ist ein Motivationsschreiben (von max. 2 Seiten) einzureichen, welches
  • das besondere Interesse am Masterstudiengang „Informatik“ begründet,
  • die eigene Qualifikation für den Studiengang darlegt,
  • bisherige Projekterfahrungen darlegt,
  • die persönliche Perspektive für wissenschaftliche Themen im Masterstudium darlegt und
  • ggf. das gewünschte Masterprofil benennt.

Optionales Empfehlungsschreiben

Dieses sollte naheliegenderweise von einem/r Hochschullehrer/in kommen, der/die auch eine diesbezügliche Aussage treffen kann, also z.B. von dem/der Projektbetreuer/in.

Nachweis über vorhandene Deutschkenntnisse (nur internationale Studierende)

Gefordert ist ein Nachweis über vorhandene Deutschkenntnisse auf C1-Niveau. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Deutschkenntnisse auf B2-Niveau nachgewiesen werden. Der Nachweis Deutschkenntnisse auf C1-Niveau muss spätestens zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn des Masterstudiengangs im Sekretariat für Studierende vorliegen. Informationen zu akzeptierten Sprachtests finden sich unter   Hinweis: Die meisten dieser Informationen lassen sich in der Aufnahmeordnung für den Master Informatik nachlesen.  

Solltest du die Bewerbungsfrist verpasst haben, kannst du dich im Clearingverfahren erneut auf bis zu zwölf Bachelor-Studiengänge bewerben (Bewerbungsphase: 30. August bis 3. September). Das Clearing ist ein bundesweites Losverfahren, bei dem nur Studiengänge angeboten werden, die noch freie Studienplätze zur Verfügung haben. Hier geht es zu dem dialogorientierten Serviceverfahren von Hochschulstart bei dem auch das Clearing stattfindet.

Weitere Informationen zu noch freien Studienplätzen findest Du unter

https://www.uni-bremen.de/studium/noch-freie-studienplaetze

Für eine Aufnahme in den Master-Studiengang Informatik benötigt man unter anderem zum Zeitpunkt der Bewerbung (Deadlines 31.5. und 15.1.) 108 Kreditpunkte, die sich der Informatik zuordnen lassen. Innerhalb des Bachelor-Studiengangs Wirtschaftsinformatik zählt Folgendes zur Informatik: – Mathe1 + Statistik     (17 CP) – PI1+2 + SWP1+2 + TGI   (38 CP) – Einf. WInf              (6 CP)) – FB3-Bachelor-Projekt   (18 CP) – FB3-Wahlmodule         (<= 5 Module à i.d.R. 6 CP) - Bachelorarbeit mit Inf-Bezug (12 CP)  
Bei FB7-Wahlmodulen/Projekten/Bachelorarbeit wird vor einer Zulassung geprüft, ob diese genügend Informatik-Bezug aufweisen.
Im allgemeinen wird aber davon ausgegangen, dass Absolvent*innen der Wirtschaftsinformatik an der Bremer Uni die Hürde von 108 Kreditpunkten erreichen.
Schwierig könnte es allenfalls werden, wenn man sich bei Wahlbereich/Projekt/Bachelorarbeit sehr stark auf das FB7-Angebot konzentriert hat.  Aber dann ist Informatik-Master inhaltlich nicht zu empfehlen.
 
Bewerben können sich Studenten*innen mit einem Bachelor in Informatik oder einem verwandten Fach mit einem Informatik-Anteil im Bachelor-SG von mind. 108 CP (Beispiele: Digitale-Medien/Medieninformatik, Systems-Engineering, Wirtschaftsinformatik; ggf. auch (angewandte) Mathematik, Elektrotechnik, etc. sofern ein hinreichender Informatik-Anteil nachgewiesen werden kann). Der Abschluss kann auch an einer Fachhochschule erworben worden sein. Weitere Informationen dazu befinden sich in der Zulassungsordnung.
Im Informatik Master sind die Kurse vornehmlich in deutscher Sprache. Wahlmodule können auch auf Englisch sein. Alle Kurse im Digitale Medien Master sind in englischer Sprache.  
Der Bachelor und Master Informatik sind zulassungsfrei, das bedeutet, wer bis Ablauf der Fristen einen Antrag mit allen geforderten Nachweisen einreicht, hat einen Studienplatz sicher. Für den Bachelor Digitale Medien, Wirtschaftsinformatik und den Master Digitale Medien gilt eine Zulassungsbeschränkung. Die Studienplatzanzahl ist begrenzt und wird nach bestimmten Kriterien, wie dem Numerus Clausus vergeben.   Hier geht es zu den  Zulassungsvoraussetzungen der einzelnen Fächer (beachte ggf die Zulassungordnungen): Hinweis: Die Informationen zur Zulassung befinden sich neben weiteren hilfreichen Informationen zu den Fächern in der Datenbank Studium.
Der Nachweis über das erfolgreiche Bestehen des Bachelor-Studiums (z.B. durch ein Transcript of Records, PABO-Auszug) muss spätestens zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn des Master-Studiums dem Sekretariat für Studierende (SfS) vorliegen. Eine Vorabbescheinigung (Not-Kolloquium) reicht nicht aus. Die eigentliche Bachelor-Urkunde muss zum 31.12. (Studienbeginn Wintersemester) bzw. 30.6. (Studienbeginn Sommersemester) im SfS eingereicht sein. Hier geht es zum Master Bewerbungsportal der Universität Bremen.

Anerkennung von Studienleistungen

Für die Anerkennung kannst Du nach deiner Einschreibung an der Uni Bremen einen Termin mit Prof. Ute Bormann ( ute@uni-bremen.de ) vereinbaren. (—> Formulare)

Alle in den Bachelor-Abschluss eingegangenen Prüfungsleistungen sind verbraucht. Weitere Leistungen aus dem  Bachelor-Studiengang Informatik der Uni Bremen können als Freie Wahl in den Master eingebracht werden.

Die Anerkennung von Leistungen aus anderen Universitäten, Hochschulen oder Studiengängen können beantragt werden. (—>Formulare)

Anerkennungsmöglichkeiten für DSI-Studierende

  1. Anerkennung der beruflichen Ausbildung im Unternehmen als Praktikum 3CP im Bereich General Studies. (—> Formular)
  2. Anerkennung des Unterrichtsfaches Politik aus der Berufsschule mit dem Titel Sozialversicherungssysteme und Grundlagen des Arbeitsrechts im Bereich General Study 4CP. Die Teilnahme gilt dann als erfolgreich, wenn die Berufsschule mit einem Abschlusszeugnis beendet wird und die Note im Unterrichtsfach Politik am Ende eines jeden Ausbildungsjahres mindestens befriedigend lautet. (—> Formular)
  3. Anerkennung des IHK-Abschlussprojektes als Independent Study in der jeweiligen Teildisziplin der Informatik. Es ist erforderlich dafür eine prüfungsberechtigte Person zu finden, die das IS abnimmt, die Inhalte ggf. Ergänzungen und der Umfang (CP) müssen mit der prüfungsberechtigten Person vereinbart werden.
    Formale Schritte: Antrag auf eine Independent Study beim Prüfungsamt stellen. (—> Formular)

Anerkennungsverfahren für Prüfungsleistungen an anderen Unis werden in der Informatik nach dem erfolgten Wechsel an unsere Universität von einem ausgewiesenen Mitglied des Prüfungsausschuss durchgeführt (derzeit: Dr. Sabine Kuske). (—> Formulare)

Hilfreich für die Einschätzung, ob ein Modul anerkannt werden kann, ist sicherlich ein Blick in die Prüfungsordnung und das Modulhandbuch. Das Anerkennungsverfahren soll möglichst nicht auf mehrere Schritte aufgeteilt werden.

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