28.04.2017

Abschlussarbeiten

Begutachtung von Abschlussarbeiten

Die Gutachten müssen vor dem Kolloquium vorliegen. Dies ermöglicht den Studierenden, im Vortrag bzw. in der anschließenden Befragung zu potentiellen Kritikpunkten Stellung zu nehmen.

 

Kolloquium

Ein Notkolloquium wird nur mit bestanden oder nicht bestanden bewertet und durchgeführt, wenn der/die Student*in (z.B. für einen Einstellungsvorgang) eine Vorabbescheinigung über den erfolgreichen Studienabschluss benötigt, der reguläre Kolloquiumstermin aber nicht rechtzeitig zustandekommen kann (z.B. weil die Arbeit noch nicht abschließend bewertet werden konnte).
Eine Vorabbescheinigung für den Übergang in den Master muss die Abschlussnote enthalten. Hierfür reicht ein Notkolloquium nicht.

 

Kategorie: Kolloquium

Der Termin des Kolloquiums wird mit den Gutachter*innen abgesprochen. Er soll bei Bachelorarbeiten spätenstens 6 Wochen nach Abgabe der Arbeit und bei Masterarbeiten spätestens 12 Wochen nach Abgabe der Arbeit stattfinden. Augrund der engen Terminpläne der Gutachter*innen ist man gut beraten, den Kolloquiumstermin frühzeitig zu vereinbaren. Das Kolloquium besteht aus einem Vortrag über den Inhalt der Arbeit sowie Fragen der Gutachter*innen zur Arbeit und ggf. dem zugrundeliegenden Themenfeld. Ein Bachelorkolloquium dauert 20 – 40 Minuten und ein Masterkolloquium 20 – 60 Minuten. (Bei einer Gruppenarbeit entsprechend länger). Die Länge des Vortrags sollte mit dem Betreuer/der Betreuerin abgesprochen werden. Ein Kolloquium kann nur stattfinden, wenn die Abschlussarbeit mit mindestens ausreichend bewertet wurde. Das Kolloquium muss mindestens 8 Tage vor dem Kolloquiumstermin beim Prüfungsamt angemeldet werden.  Das entsprechende Formular befindet sich unter https://www.szi.uni-bremen.de/pruefungsorganisation/formulare/ .

Kategorie: Kolloquium

Die Gutachten müssen vor dem Kolloquium vorliegen. Dies ermöglicht den Studierenden, im Vortrag bzw. in der anschließenden Befragung zu potentiellen Kritikpunkten Stellung zu nehmen.

 

Ja, das ist möglich.  

Kategorie: Kolloquium

Formal ist das Kolloquium hochschulöffentlich, wenn die Kandidatin oder der Kandidat nicht widerspricht. Dieses Recht erstreckt sich nicht auf die Beschlussfassung und Bekanntgabe der Note. In der Realität werden nicht selten auch Freunde und Verwandte eingeladen. Dabei ist zu bedenken, dass sich der Vortrag an ein Fachpublikum richten soll und die anschließende Befragung durchaus Prüfungscharakter hat. Daher kann ein allzu breites Publikum unpassend sein.

Kategorie: Kolloquium
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