28.04.2017

Abschlussarbeiten

Abschlussarbeiten

Hier können die Angebote der Schreibwerkstatt MINT hilfreich sein. Die Seminarangebote der Schreibwerkstatt MINT gehören zum Lehrangebot der fachergänzenden Studien der Uni Bremen und sind somit im Bereich General Studies anrechenbar.

Kategorie: Abschlussarbeiten

Für jede Bachelor- oder Masterarbeit werden zwei schriftliche Gutachten erstellt. Im Anschluss findet ein Kolloquium statt, das ebenfalls von beiden Gutachter*innen bewertet wird.

Die Note der Abschlussarbeit wird wie folgt berechnet:

  • Der Mittelwert der beiden Gutachten-Noten wird auf eine Drittel-Note  gerundet, das heißt, auf eine der folgenden Noten: 1.0, 1.3, 1.7, 2.0, 2.3, 2.7, 3.0, 3.3, 3.7, 4.0.  Liegt der Mittelwert genau zwischen zwei Drittel-Noten, wird abgerundet (z.B. 1,3 und 1,7 ergeben 1,3). Die so erhaltene Note heißt im Folgenden X.
  • Der Mittelwert der beiden Noten für das Kolloquium wird ebenfalls auf eine Drittel-Note gerundet. Die so erhaltene Note heißt im Folgenden Y.
  • Nun wird gemäß fachspezifischer Prüfungsordnungen von 2010 (Bachelor Informatik), 2012 (Master Informatik) und 2013 (Wirtschaftsinformatik) X mit 80% und Y mit 20% gewichtet und die so erhaltene Note ( Z = 0.8 * X + 0.2 * Y) wiederum auf eine Drittel-Note gerundet. Gemäß der neuen fachspezifischen Prüfungsordnungen von 2020 für Informatik Bachelor und Informatik Master wird X mit 67% und Y mit 33% gewichtet.

Nur diese so gebildete Drittel-Note wird auf dem Zeugnis ausgewiesen und geht in die Berechnung der Gesamtnote des Abschlusses ein.
 

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Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Oft ergibt sich ein Thema aus dem Projektkontext (oder dem Kontext einer anderen Lehrveranstaltung). Das hat den Vorteil, dass man im relevanten Stoff in der Regel schon gut eingearbeitet ist und auch die Betreuenden relativ gut kennt.
  • Arbeitsgruppen stellen zum Teil Themen für Abschlussarbeiten auf ihre Webseite (oder veröffentlichen sie anderweitig, siehe dazu auch https://www.szi.uni-bremen.de/lehre/bachelor-und-masterarbeiten/). Viele Arbeitsgruppen bieten auch ein regelmäßiges Graduiertenseminar an, in dem Studierende oder Doktorand_innen über ihre Abschlussarbeiten/Promotionsvorhaben berichten. Das gibt einen guten Einblick in typische Fragestellungen der betreffenden Arbeitsgruppe.
  • Man kann sich im Grundsatz auch selbst ein Thema für eine Abschlussarbeit überlegen, muss dann allerdings einen Betreuer oder eine Betreuerin dafür finden. Dabei ist zu bedenken, dass das Thema für diesen Zweck geeignet sein muss (hinsichtlich Umfang, Komplexität, Forschungskontext). Nicht alle Arbeitsgruppen haben Kapazitäten für die Betreuung von arbeitsgruppenfernen Themen. Nicht für alle Ideen wird sich ein geeigneter Betreuer oder eine geeignete Betreuerin finden lassen.
  • Oft werden auch von Firmen Themen für Abschlussarbeiten angeboten. Dabei ist zu beachten, dass man dennoch einen Betreuer oder eine Betreuerin an der Universität benötigt, der/die das Thema geeignet findet.
Kategorie: Abschlussarbeiten

Dafür kann ein vorbereiteter gegenderter E-Mail-Text mit Angabe des Betreffs und der Zielgruppe(n) an Sabine Kuske (kuske@uni-bremen.de) gesendet werden. Erreicht werden können alle Studierenden aus den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und Digitale Medien.

Geldgeschenke oder Gutscheine mit einem Geldwert sind nicht erwünscht. Getränke und/oder Snacks können hingegen verteilt werden.

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Dann ist ein entsprechendes Attest im Prüfungsamt einzureichen. Die Bearbeitungszeit verlängert sich automatisch um die Dauer der Krankheit. Bei sehr lang andauernder Krankheit kann der Prüfungsausschuss ein amtsärztliches Attest verlangen.

Kategorie: Abschlussarbeiten
Wenn die Abgabefrist verstrichen ist, gilt die Abschlussarbeit als nicht bestanden. In diesem Fall kann sie einmal wiederholt werden, wobei ein neues Thema bearbeitet werden muss. Der Antrag zur Wiederholung der Bachelorarbeit muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Benotung gestellt werden.  
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Bachelorarbeiten in der Informatik dürfen frühestens einen Monat nach ihrer Anmeldung abgegeben werden, Masterarbeiten frühenstens drei Monate. Sie müssen spätestens zum vom Prüfungsamt mitgeteilten Abgabezeitpunkt im Prüfungsamt eingereicht sein. Dies kann persönlich, im Hausbriefkasten (MZH, Ebene 1) oder auch per Post geschehen.

Bei einer Bachelorarbeit kann der Prüfungsausschuss Informatik auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 5 Wochen genehmigen, bei einer Masterabeit um maximal 2 Monate.

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Voraussetzungen für die Anmeldung

Bachelorarbeit

Nachweis von mindestens 120 Kreditpunkten. Folgende Leistungen müssen bereits erbracht worden sein:

Informatik Bachelor (Prüfungsordnung 2010) und Wirtschaftsinformatik Bachelor:

  • alle Pflichtmodule des 1. Semesters
  • Praktische Informatik 2
  • Softwareprojekt 1 und Softwareprojekt 2

Informatik Bachelor (Prüfungsordnung 2020):

  • Mathematik 1
  • Theoretische Informatik 1
  • Praktische Informatik 1
  • Praktische Informatik 2
  • Datenbankgrundlagen und Modellierung
  • Softwareprojekt

Masterarbeit

Nachweis von mindestens 60 Kreditpunkten.

Anmeldeformular

Formal muss die Abschlussarbeit vor ihrem Beginn angemeldet werden. Dies geschieht über ein Formular, das beim Prüfungsamt eingereicht wird:

Zu diesem Zeitpunkt müssen Thema und Erstgutachter_in feststehen und dort eingetragen werden (mit Unterschrift des Erstgutachters bzw. der Erstgutachterin). Real wird die Anmeldung nach einer gewissen Einarbeitungsphase in das gewählte Thema vorgenommen.

Es sind folgende (Mindest)Bearbeitungszeiten einzuhalten:

Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit in der Informatik muss spätestens einen Monat vor Abgabe beim Prüfungsamt angemeldet sein. Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt ab dem Anmeldezeitpunkt 4 Monate (Bachelor Informatik, Prüfungsordnung 2010) bzw. 16 Wochen. Der zuständige Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 5 Wochen genehmigen.

Masterarbeit

Die Masterarbeit in der Informatik muss spätestens drei Monate vor Abgabe beim Prüfungsamt angemeldet sein. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit in der Informatik beträgt 6 Monate (Prüfungsordnung 2012) bzw. 26 Wochen ab dem Zeitpunkt der Anmeldung. Der Prüfungsausschuss Informatik kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 2 Monate (Prüfungsordnung 2012) bzw. 8 Wochen genehmigen.  

Wird die Abschlussarbeit zu spät angemeldet, kann dies eine Studienzeitverlängerung zur Folge haben. Nach der Anmeldung teilt das Prüfungsamt schriftlich den spätesten Abgabezeitpunkt mit.

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Die Universität veröffentlicht und vervielfältigt keine Abschlussarbeiten, daher ist ein Sperrvermerk im Allgemeinen nicht nötig. Man kann die Arbeit anonymisieren, d.h., die Firma wird nicht erwähnt.

Ein Sperrvermerk ist nicht verboten, muss aber in Einzelfällen geprüft werden. Die Gutachter:innen sollten aber VOR Beginn der Arbeit damit einverstanden sein, dass sie einen Sperrvermerk unterschreiben. Einige Prüfungsberechtigte lehnen die Begutachtung von Abschlussarbeiten mit Sperrvermerk ab.

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Während eines regulären Urlaubssemesters kann man keine Prüfungsleistungen erbringen und daher auch keine Abschlussarbeit schreiben.

Kategorie: Abschlussarbeiten

Formal ist das möglich. Allerdings ist zu bedenken, dass der Aufwand für das Projekt am Ende eher zunimmt. Eine größere zeitliche Überlappung mag daher problematisch sein, insbesondere wenn die jeweiligen Themen nicht sehr eng beieinander liegen. Im Grundsatz kann die Abschlussarbeit auch vor dem Projekt geschrieben werden. Inhaltlich wird das allerdings nur in Ausnahmefällen sinnvoll sein (zum Beispiel, wenn besonderes Timing infolge eines Quereinstiegs vonnöten ist oder kein geeignetes Projektangebot im fraglichen Semester angeboten wird).

Kategorie: Abschlussarbeiten

Das Thema einer Bachelorarbeit kann einmal innerhalb der ersten vier Wochen zurückgegeben werden, das Thema einer Masterarbeit einmal innerhalb der ersten acht Wochen. Dafür ist ein begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen. 

Kategorie: Abschlussarbeiten

Eine Verlängerung kann beantragt werden, wenn sich bei der Bearbeitung unerwartete Schwierigkeiten unterschiedlichster Art ergeben haben (z.B. wenn wichtige Voraussetzungen entgegen der Planung doch nicht rechtzeitig verfügbar waren oder sich kurz vor der Abgabe wichtige neue Erkenntnisse ergeben haben). Die Verlängerung ist unter Nennung der Gründe und mit Befürwortung des Erstgutachters oder der Erstgutachterin in einem formlosen Antrag beim Prüfungsamt einzureichen. Für weitere Informationen befinden sich in der Antwort zur Frage Wann und wie muss ich meine Abschlussarbeit anmelden?

   
Bei Krankheit während der Bearbeitungszeit gelten andere Regeln. Siehe dazu die FAQ Krankheit während der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit.

Kategorie: Abschlussarbeiten

Es müssen drei gebundene Exemplare der Arbeit (zwei für die Gutachter*innen und ein Exemplar für die Akte) sowie ein elektronisches Exemplar auf einem geeigneten Speichermedium beim Prüfungsamt abgegeben werden. Bei der postalischen Zusendung an das Prüfungsamt gilt das Datum des Eingangs im Prüfungsamt als Abgabedatum. Der Abgabezeitpunkt wird aktenkundig gemacht. In der betreuenden Arbeitsgruppe mag es weitere Richtlinien für das Format der Arbeit geben. Die ggf. entwickelte Software (Source-Code, Testsequenzen etc.) muss nicht ausgedruckt werden, sondern kann der Arbeit auch z.B. als CD beigefügt werden (zusammen mit einer pdf-Version der Arbeit).

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Formal können Abschlussarbeiten in einer 2er-Gruppe geschrieben werden. Es gibt allerdings Arbeitsgruppen in der Informatik, die keine Gruppen-Abschlussarbeiten anbieten. In der Arbeit ist zu vermerken, wer für welche Teile (primär) verantwortlich ist. Die Arbeit wird individuell bewertet.

Kategorie: Abschlussarbeiten

Begutachtung von Abschlussarbeiten

Zwei. Sollten die Bewertungen der beiden Gutachter*innen um zwei volle Notenstufen oder mehr voneinander abweichen oder eine bzw. einer der beiden Gutachter*innen die Arbeit mit nicht bestanden bewerten, bestellt der Prüfungsausschuss zur abschließenden Bewertung eine weitere Prüferin oder einen weiteren Prüfer und die beiden besten Bewertungen werden berücksichtigt, sofern die Arbeit darin mit bestanden bewertet wurde.

Die Gesamtnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. Die Bachelorarbeit wird dabei doppelt gewichtet.

Beim Master wird sie einfach gewichtet.
   

Der/die Erstgutachter*in ergibt sich in der Regel aus dem gewählten Thema. Wer als Zweitguachter*in infrage kommt, kann unter http://www.szi.uni-bremen.de/lehre/abschlussarbeiten-2

nachgelesen werden. Dabei ist zu beachten, dass eine/einer der beiden Gutachter*innen ein/eine Hochschullehrer*in der Informatik sein muss. Die Wahl des/der Zweitgutachter*in geschieht in der Regel in Absprache mit dem/der Erstgutachter*in.

Für die Anmeldung zum Kolloquium der Abschlussarbeit muss im Prüfungsamt ein von beiden Gutachter*innen unterschriebenes Formular abgegeben werden. Dieses ist im Prüfungsamt erhältlich.

Informatik und Wirtschaftsinformatik:

Siehe http://www.szi.uni-bremen.de/lehre/abschlussarbeiten-2/

Digital Media:

Siehe https://www.szi.uni-bremen.de/pruefungsorganisation/regulations-for-masters-theses/

Wird die Arbeit mit nicht bestanden bewertet, kann wie folgt verfahren werden:
  • Wird die Abschlussarbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet, kann sie einmal wiederholt werden. Es muss ein neues Thema bearbeitet werden. Der Antrag auf Wiederholung der Abschlussarbeit muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Benotung gestellt werden. Wird der Antrag auf Wiederholung nicht fristgerecht gestellt, gilt die Arbeit als endgültig nicht bestanden.
  •  Bewertet nur ein/eine Gutachter*in mit nicht bestanden, bestellt der Prüfungsausschuss zur abschließenden Bewertung eine weitere Prüferin/einen weiteren Prüfer. Die Bewertung ergibt sich dann aus dem arithmetischen Mittel der beiden besten Bewertungen. Die Arbeit kann in diesem Fall nur als bestanden gelten, wenn mindestens zwei Prüfende die Arbeit mit “ausreichend” oder besser bewerten.

Es gibt keine genaue Frist für die Benennung des zweiten Gutachters/der zweiten Gutachterin.

Das Formular muss rechtzeitig vor Abgabe der Arbeit beim Prüfungsamt bei eingereicht werden, d.h. es sollte mindestens 2 Wochen vor Abgabe der Abschlussarbeit eingereicht werden, um eine reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können. Dies gilt besonders, wenn externe Gutachter*innen hinzugezogen werden sollen, da es ggf. länger dauern kann den Antrag zu bearbeiten.

Die entsprechenden Formulare sind zu finden unter

https://www.szi.uni-bremen.de/pruefungsorganisation/formulare/

Die Gutachten müssen vor dem Kolloquium vorliegen. Dies ermöglicht den Studierenden, im Vortrag bzw. in der anschließenden Befragung zu potentiellen Kritikpunkten Stellung zu nehmen.

 

Im Prinzip ja.  Zum einen werden von Firmen oft Themen für Abschlussarbeiten angeboten.  Zum anderen ergibt sich ein solches Thema auch häufig aus dem aktuellen studentischen Job.  Dabei ist jedoch einerseits zu beachten, dass man dennoch einen Betreuer oder eine Betreuerin im entsprechenden Studiengang (Informatik/Wirtschaftsinformatik/Digitale Medien) an der Universität benötigt, der/die das Thema geeignet findet. Siehe dazu auch unsere Seiten

Zum anderen kann es problematisch sein, wenn Abschlussarbeit und Job zu eng gekoppelt sind, da das Tagesgeschäft des Jobs die erforderliche grundsätzlichere Bearbeitung des Themas im Rahmen der Abschlussarbeit nicht selten behindert.  Betreuer*innen in der Firma haben nicht immer die notwendige Weitsicht für diesen potentiellen Konflikt. Betreuer*innen in der Firma können in der Regel nicht Gutachter*innen der Arbeit sein.

Um eine gewisse Unabhängigkeit der Gutachten zu gewährleisten, sollten die beiden Gutachter*innen aus verschiedenen Arbeitsgruppen stammen. Allerdings kann es begründete Ausnahmen geben.

 

Bachelorarbeiten: 3 Wochen nach Abgabe

Masterarbeiten: 8 Wochen nach Abgabe

Prüferinnen/Prüfern, die eine hohe Zahl von Abschlussarbeiten begutachten müssen, kann eine angemessen längere Frist eingeräumt werden.

In der Regel ist der Betreuer oder die Betreuerin auch gleichzeitig Prüfer oder Prüferin für die Abschlussarbeit, d.h., er oder sie verfasst eines der beiden Gutachten. Die Betreuung wird häufig von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter oder einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin aus der Arbeitsgruppe des Gutachters/der Gutachterin unterstützt. Bei Abschlussarbeiten in Firmen wird ein Teil der Betreuung auch häufig von Firmenmitarbeiter_innen vorgenommen. Firmenmitarbeiter_innen haben aber in der Regel keine Prüfungsberechtigung und können daher keine Gutachter_innen sein.

Kolloquium

Ein Notkolloquium wird nur mit bestanden oder nicht bestanden bewertet und durchgeführt, wenn der/die Student*in (z.B. für einen Einstellungsvorgang) eine Vorabbescheinigung über den erfolgreichen Studienabschluss benötigt, der reguläre Kolloquiumstermin aber nicht rechtzeitig zustandekommen kann (z.B. weil die Arbeit noch nicht abschließend bewertet werden konnte).
Eine Vorabbescheinigung für den Übergang in den Master muss die Abschlussnote enthalten. Hierfür reicht ein Notkolloquium nicht.

 

Kategorie: Kolloquium

Der Termin des Kolloquiums wird mit den Gutachter*innen abgesprochen. Er soll bei Bachelorarbeiten spätenstens 6 Wochen nach Abgabe der Arbeit und bei Masterarbeiten spätestens 12 Wochen nach Abgabe der Arbeit stattfinden. Augrund der engen Terminpläne der Gutachter*innen ist man gut beraten, den Kolloquiumstermin frühzeitig zu vereinbaren. Das Kolloquium besteht aus einem Vortrag über den Inhalt der Arbeit sowie Fragen der Gutachter*innen zur Arbeit und ggf. dem zugrundeliegenden Themenfeld. Ein Bachelorkolloquium dauert 20 – 40 Minuten und ein Masterkolloquium 20 – 60 Minuten. (Bei einer Gruppenarbeit entsprechend länger). Die Länge des Vortrags sollte mit dem Betreuer/der Betreuerin abgesprochen werden. Ein Kolloquium kann nur stattfinden, wenn die Abschlussarbeit mit mindestens ausreichend bewertet wurde. Das Kolloquium muss mindestens 8 Tage vor dem Kolloquiumstermin beim Prüfungsamt angemeldet werden.  Das entsprechende Formular befindet sich unter https://www.szi.uni-bremen.de/pruefungsorganisation/formulare/ .

Kategorie: Kolloquium

Die Gutachten müssen vor dem Kolloquium vorliegen. Dies ermöglicht den Studierenden, im Vortrag bzw. in der anschließenden Befragung zu potentiellen Kritikpunkten Stellung zu nehmen.

 

Ja, das ist möglich.  

Kategorie: Kolloquium

Formal ist das Kolloquium hochschulöffentlich, wenn die Kandidatin oder der Kandidat nicht widerspricht. Dieses Recht erstreckt sich nicht auf die Beschlussfassung und Bekanntgabe der Note. In der Realität werden nicht selten auch Freunde und Verwandte eingeladen. Dabei ist zu bedenken, dass sich der Vortrag an ein Fachpublikum richten soll und die anschließende Befragung durchaus Prüfungscharakter hat. Daher kann ein allzu breites Publikum unpassend sein.

Kategorie: Kolloquium
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