04.04.2016

Studienabschluss und Exmatrikulation (FAQs)

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Studienabschluss/Exmatrikulation

Sie kann verwendet werden, um einem zukünftigen Arbeitgeber gegenüber den erfolgreichen Studienabschluss zu dokumentieren (insbes. erforderlich bei einer Anstellung als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in an der Universität). Darüber hinaus ermöglicht sie eine vorzeitige Exmatrikulation und damit eine anteilige Rückzahlung von Teilen der Semestergebühren.

Muss noch überarbeitet werden!

Ja, sofern der/die Studierende dies wünscht, können überzählige Leistungen auf der Rückseite des Anhangs mit der Auflistung der absolvierten Leistungen angegeben werden.

Ja, sofern ein solcher Wunsch rechtzeitig vor Ausstellung des Zeugnis im Prüfungsamt beantragt wird.

Ja, sofern ein solcher Wunsch rechtzeitig vor Ausstellung des Zeugnis im Prüfungsamt beantragt wird.

Ja, sofern keine Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden wurde. Allerdings ist es möglich, dass die ursprüngliche PO nicht mehr gültig ist und die bisherigen Leistungen daher auf eine aktuelle PO abgebildet werden müssen (was natürlich Zusatzleistungen erforderlich machen kann).

Solltest du die Bewerbungsfrist verpasst haben, aber du möchtest nahtlos in den Master übergehen gibt es die Möglichkeit das du ein Semester länger im Bachelorstudium bleibst und schon Masterkurse belegst. Das ist allerdings nur möglich wenn du noch nicht alle Prüfungsleistungen für den Bachelor erbracht hast bzw mindestens einen Schein (noch) nicht beim Prüfungsamt abgegeben. Bei Fragen wende dich an das Prüfungsamt.

Eine automatische Exmatrikulation findet am Ende des laufenden Semesters statt, in dem der Studienabschluss stattgefunden hat (also zum 31.3. für das WiSe und zum 30.9. für das SoSe).

Wenn alle Studienleistungen bis auf die Abschlussarbeit erbracht sind und die Abschlussarbeit ordnungsgemäß angemeldet ist, kann man sich exmatrikulieren. Der Prüfungsstatus bleibt im Gegensatz zum Studierendenstatus erhalten.

Sobald alle für den Studienabschluss erforderlichen Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert sind, stellt das Prüfungsamt Urkunde, Zeugnis (+ Anhang) und Diploma Supplement aus.

Mindestens in den folgenden Fällen:
– Keine Rückmeldung/keine Überweisung der fälligen Semestergebühren
– Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden.
– Auf eigenen Antrag.

Derzeit noch nicht.

Nein. Bei den überzähligen Leistungen kann der/die Studierende entscheiden, ob ggf. vorhandene Noten ausgewiesen werden sollen.

Ja, sofern ein solcher Wunsch rechtzeitig vor Ausstellung des Zeugnis im Prüfungsamt beantragt wird.

Viele Beschreibungen können im Modulhandbuch mit den einzelnen Modulbeschreibungen gefunden werden. Gegenwärtig ist die Funktion zur Erstellung eines individualisierten Modulhandbuchs noch nicht verfügbar. Studierende können sich aber die einzelnen relevanten Modulbeschreibungen ausdrucken und sie dann im Prüfungsamt unterschreiben lassen.

Ja, auf Antrag beim Prüfungsamt.

Urkunde, Zeugnis und Diploma Supplement werden sowohl in Deutsch als auch in Englisch ausgefertigt. Die Modulauflistung im zeugnisanhang ist regelhaft in Deutsch.

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