26.06.2019

Was passiert, wenn die Abschlussarbeit mit nicht bestanden bewertet wird?

Wird die Arbeit mit nicht bestanden bewertet, kann wie folgt verfahren werden: Wird die Abschlussarbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet, kann sie einmal wiederholt werden. Es muss ein neues Thema bearbeitet werden. Der Antrag auf Wiederholung der Abschlussarbeit muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Benotung gestellt werden. Wird der Antrag auf Wiederholung nicht fristgerecht (mehr)

Was passiert wenn ich den Abgabetermin für die Abschlussarbeit verpasst habe?

Wenn die Abgabefrist verstrichen ist, gilt die Abschlussarbeit als nicht bestanden. In diesem Fall kann sie einmal wiederholt werden, wobei ein neues Thema bearbeitet werden muss. Der Antrag zur Wiederholung der Bachelorarbeit muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Benotung gestellt werden.  

Wo kann ich Hilfe bei Schreibschwierigkeiten bekommen?

Hier können die Angebote der Schreibwerkstatt MINT hilfreich sein. Die Seminarangebote der Schreibwerkstatt MINT gehören zum Lehrangebot der fachergänzenden Studien der Uni Bremen und sind somit im Bereich General Studies anrechenbar.

Was tun bei Krankheit während der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten?

Dann ist ein entsprechendes Attest im Prüfungsamt einzureichen. Die Bearbeitungszeit verlängert sich automatisch um die Dauer der Krankheit. Bei sehr lang andauernder Krankheit kann der Prüfungsausschuss ein amtsärztliches Attest verlangen.

Kann die Abgabefrist von Abschlussarbeiten verlängert werden?

Eine Verlängerung kann beantragt werden, wenn sich bei der Bearbeitung unerwartete Schwierigkeiten unterschiedlichster Art ergeben haben (z.B. wenn wichtige Voraussetzungen entgegen der Planung doch nicht rechtzeitig verfügbar waren oder sich kurz vor der Abgabe wichtige neue Erkenntnisse ergeben haben). Die Verlängerung ist unter Nennung der Gründe und mit Befürwortung des Erstgutachters oder der Erstgutachterin in (mehr)

Wie findet man Gutachter*innen?

Der/die Erstgutachter*in ergibt sich in der Regel aus dem gewählten Thema. Wer als Zweitguachter*in infrage kommt, kann unter http://www.szi.uni-bremen.de/lehre/abschlussarbeiten-2 nachgelesen werden. Dabei ist zu beachten, dass eine/einer der beiden Gutachter*innen ein/eine Hochschullehrer*in der Informatik sein muss. Die Wahl des/der Zweitgutachter*in geschieht in der Regel in Absprache mit dem/der Erstgutachter*in. Für die Anmeldung zum Kolloquium der Abschlussarbeit (mehr)

Dürfen beide Gutachter*innen aus derselben Arbeitsgruppe stammen?

Um eine gewisse Unabhängigkeit der Gutachten zu gewährleisten, sollten die beiden Gutachter*innen aus verschiedenen Arbeitsgruppen stammen. Allerdings kann es begründete Ausnahmen geben.  

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