Derzeit hat jede*r Studierende ein Studienguthaben (“Studienkonto”) von 14 Semestern. Ist dieses verbraucht, fallen pro Semester 500,00 € Studiengebühren an. Die 14 Semester verlängern sich in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei Erziehung von Kindern bis 12 Jahren während des Studiums. In einigen Fällen (z.B. bei einer schweren Erkrankung) können sie auch komplett erlassen werden.
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Kategorie:
Studienfinanzierung