27.06.2019

Welche Möglichkeiten gibt es im Falle eines Ablehnungsbescheids?

Sollte man im ersten Anlauf keine Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang erhalten haben, so besteht die Möglichkeit sich im Clearingverfahren erneut auf bis zu zwölf Studiengänge bewerben (Bewerbungsphase: 30. August bis 3. September). Das Clearing ist ein bundesweites Losverfahren, bei dem nur Studiengänge angeboten werden, die noch freie Studienplätze zur Verfügung haben. Am Clearingverfahren können auch Studienbewerber und Bewerberinnen teilnehmen, die bis zum 15. Juli keinen Antrag gestellt haben. Hier geht es zum Bewerbungsverfahren.
Kategorie: Bewerbung/Immatrikulation
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