Ja, sofern keine Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden wurde. Allerdings ist es möglich, dass die ursprüngliche PO nicht mehr gültig ist und die bisherigen Leistungen daher auf eine aktuelle PO abgebildet werden müssen (was natürlich Zusatzleistungen erforderlich machen kann).
Kategorie:
Studienabschluss/Exmatrikulation