11.10.2021

Master Informatik nach MPO 2012 statt nach MPO 2020 (Beschluss vom September 2021)

Wer bis einschließlich Sommersemester 2020 im Bachelor-Studiengang Informatik bereits Informatik-Master-Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 30CP erbracht hat, gilt beim offiziellen Wechsel in den Master-Studiengang Informatik als ,,fortgeschritten“ und kann auf Wunsch nach der Masterprüfungsordnung von 2012 studieren.

Kategorien: Gremien, Prüfungsausschuss Informatik
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