Einige Informationen zur Masterbewerbung Informatik bzw. Digital Media
Master-Studiengang Informatik
Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester endet am 31.Mai und für das Sommersemester am 15. Januar.
Im Master-Portal hochzuladen sind neben dem Antrag selbst insbesondere:
- ͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏Motivationsschreiben (ggf. Nennung des gewünschten Masterprofils)
- ͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏Aktueller PABO-Auszug mit mind. 130 CP
- Lebenslauf
- Deutsch-Nachweis auf B2-Niveau (nur internationale Studierende); für Fragen zu akzeptierten Sprachnachweisen bitte das Sekretariat für Studierende (master@uni-bremen.de) kontaktieren.
Die aktuelle Master-Aufnahmeordnung für Informatik findet man hier.
Master-Studiengang Digital Media
Die Bewerbungsfrist endet am 31. Mai.
Im Master-Portal hochzuladen sind neben dem Antrag selbst insbesondere:
- ͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏Motivationsschreiben
- ͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏Aktueller PABO-Auszug mit mind. 150 CP
- ͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏Lebenslauf
- ͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏Portfolio über für das Studium der Digitalen Medien relevante eigene Arbeiten
- ͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏͏Englisch-Nachweis auf C1-Niveau
Die aktuelle Master-Aufnahmeordnung für Digital Media findet man hier.
Weitere wichtige Fristen
Spätestens 2 Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn muss
- der Nachweis über das abgeschlossene Bachelor-Studium (Vorlage des PABO-Auszugs über die vollständigen Prüfungsleistungen)
- ein Nachweis über die erforderlichen Englisch-Kenntnisse (betrifft nur Digitale Medien)
- ein Nachweis der Deutsch-Kenntnisse auf C1-Niveau (betrifft nur internationale Studierende, die ein Master-Studium Informatik beginnen); weitere Informationen zu Sprachnachweisen befinden sich unter www.fremdsprachenzentrum-bremen.de/vergleichstabelle
im Sekretariat für Studierende vorliegen.
Das Abschlusszeugnis muss
- spätestens am 31. Dezember (bei Bewerbung zum Wintersemester) muss das Abschlusszeugnis
- spätestens am 30. Juni (bei Bewerbung zum Sommersemester (nur Informatik))
im Sekretariat für Studierende (international) vorliegen.
Wer diese Unterlagen nicht fristgerecht vorweisen kann, kann nicht in den Master-Studiengang eingeschrieben werden (Rückstufung in den Bachelor-Studiengang kann beantragt werden).
Wichtige Hinweise zur Zeitplanung:
Bitte sprecht ggf. mit den Betreuern/Gutachtern Eurer Bachelorarbeit rechtzeitig das genaue Timing ab:
- Die Bachelorarbeit hat eine nominelle Laufzeit von 4 Monaten (+ 5 Wochen Verlängerungsmöglichkeit auf begründeten Antrag), aber eine Mindestlaufzeit von einem Monat.
- Daran anschließend erfolgt in der Regel noch eine mehrwöchige Begutachtungsphase sowie das Abschlusskolloquium.
- Erst danach kann der vollständige PABO-Auszug erstellt werden.