Wann und wie muss ich den Zweitgutachter/die Zweitgutachterin für meine Bachelor- oder Masterarbeit angeben?
Es gibt keine genaue Frist für die Benennung des zweiten Gutachters/der zweiten Gutachterin. Das Formular muss rechtzeitig vor Abgabe der Arbeit beim FB3-Prüfungsamt bei eingereicht werden, d.h. es sollte mindestens 2 Wochen vor Abgabe der Abschlussarbeit eingereicht werden, um eine reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können. Dies gilt besonders, wenn externe Gutachter*innen hinzugezogen werden sollen, da es (mehr)
Stehen Beschreibungen von Lehrveranstaltungen auf Englisch zur Verfügung?
Dies ist für viele Beschreibungen der Fall. Siehe dazu https://lvb.informatik.uni-bremen.de. Bei Modulen mit einer einzigen Lehrveranstaltung (d.h. bei Modulen ohne Wahlmöglichkeiten, wie zum Beispiel Praktische Informatik 1/2/3, Mathe 1/2/3 usw.) befinden sich die deutschen Beschreibungen im Modulhandbuch. Englische können auf Nachfrage an das Studienzentrum Informatik zugesendet werden.
Können erbrachte Leistungen eines vorherigen Studiums anerkannt werden?
Anerkennungsverfahren für Prüfungsleistungen eines vorherigen Studiums werden nach erfolgter Immatrikulation von einem ausgewiesenen Mitglied des Prüfungsausschuss durchgeführt (Dr. Sabine Kuske für Informatik, Prof. Gabriel Zachmann für Digitale Medien und Prof. Julia Kensbock für Wirtschaftsinformatik (letztere aktuell vertreten durch Prof. Niehaves)). (—> Formulare) Hilfreich für die Einschätzung, ob ein Modul anerkannt werden kann, ist sicherlich ein (mehr)
In welchem Fall findet kein automatischer Wechsel in die Prüfungsordnung 2020 statt?
Wer zur Abschlussarbeit zugelassen ist und sich in der Bearbeitungszeit seiner Abschlussarbeit befindet und alle anderen Module erfolgreich abgeschlossen hat, kann sich exmatrikulieren. Wer sich aufgrund dieser Bedingungen vor dem 1.10.25 exmatrikuliert, wechselt nicht in die Prüfungsordnung von 2020. Begründung: Das Prüfungsverfahren wurde zum Zeitpunkt der Immatrikulation durch die Zulassung zur Abschlussarbeit eröffnet und wirkt (mehr)
Können Bachelor-Studierende Informatik-Master-Veranstaltungen belegen und diese später in ihr Informatik-Master-Studium einbringen?
Ja, das ist mit den folgenden Einschränkungen möglich: Die Leistungen können in PABO im Bereich “Zusätzlicher Workload” eingetragen oder in Absprache mit den entsprechenden Dozent:innen in Form eines Leistungsnachweises bescheinigt werden. Rechtzeitig vor der Erstellung des Bachelorzeugnisses sollte dem Prüfungsamt im Fachbereich 3 mitgeteilt werden, welche Prüfungsleitungen erst im Master eingebracht werden sollen.