Soll eine Leistung prüfungsrelevant erbracht werden (und damit in den jeweiligen Studienabschluss eingebracht werden), muss eine verbindliche Anmeldung über PABO vorgenommen werden. Die Anmeldung zu Prüfungen, die im Wintersemester abgelegt werden, muss bis einschließlich 10. Januar erfolgen. Die Anmeldung zu Prüfungen, die im Sommersemester abgelegt werden, muss bis einschließlich 30. Juni erfolgen.
Für besondere Veranstaltungsformen (Blockkurse, Projekte, Independent Studies, General Studies) gibt es Sonderregelungen.
Diejenigen, die sich über PABO nicht anmelden können, wenden sich bitte an das Prüfungsamt im Fachbereich 3.
Ein konkreter Prüfungstermin ist mit der Prüfungsanmeldung noch nicht verbunden. Dieser wird mit dem/der Prüfenden direkt abgesprochen (die Modalitäten dazu werden von dem/der Prüfenden bekanntgegeben).
Sobald die erste Anmeldung für eine Prüfung erfolgt ist, muss die Prüfung innerhalb von 5 Semestern (inklusive des Semesters der Erstanmeldung) bestanden werden, wobei in jedem der 4 Folgesemester eine Wiederholungsprüfung angeboten werden muss. Bietet das zugehörige Modul die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Lehrveranstaltungen zu wählen, kann bei jeder Wiederholung eine andere noch nicht belegte Lehrveranstaltung gewählt werden.
Wer eine Prüfung in einem Folgesemester wiederholt, muss sich ebenfalls in PABO dafür anmelden.