26.06.2019

Müssen die Gutachten vor dem Kolloquium vorliegen?

Die Gutachten müssen vor dem Kolloquium vorliegen. Dies ermöglicht den Studierenden, im Vortrag bzw. in der anschließenden Befragung zu potentiellen Kritikpunkten Stellung zu nehmen.  

Was ist ein Notkolloquium?

Ein Notkolloquium wird nur mit bestanden oder nicht bestanden bewertet und durchgeführt, wenn der/die Student*in (z.B. für einen Einstellungsvorgang) eine Vorabbescheinigung über den erfolgreichen Studienabschluss benötigt, der reguläre Kolloquiumstermin aber nicht rechtzeitig zustandekommen kann (z.B. weil die Arbeit noch nicht abschließend bewertet werden konnte). Eine Vorabbescheinigung für den Übergang in den Master muss die Abschlussnote (mehr)

Kann das Kolloquium auch über eine Videokonferenz stattfinden?

Ja, das ist möglich.  

Ist das Kolloquium öffentlich?

Formal ist das Kolloquium hochschulöffentlich, wenn die Kandidatin oder der Kandidat nicht widerspricht. Dieses Recht erstreckt sich nicht auf die Beschlussfassung und Bekanntgabe der Note. In der Realität werden nicht selten auch Freunde und Verwandte eingeladen. Dabei ist zu bedenken, dass sich der Vortrag an ein Fachpublikum richten soll und die anschließende Befragung durchaus Prüfungscharakter (mehr)

Wann und in welcher Form findet das Kolloquium statt?

Der Termin des Kolloquiums wird mit den Gutachter*innen abgesprochen. Er soll bei Bachelorarbeiten spätenstens 6 Wochen nach Abgabe der Arbeit und bei Masterarbeiten spätestens 12 Wochen nach Abgabe der Arbeit stattfinden. Augrund der engen Terminpläne der Gutachter*innen ist man gut beraten, den Kolloquiumstermin frühzeitig zu vereinbaren. Das Kolloquium besteht aus einem Vortrag über den Inhalt (mehr)

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