26.06.2019

Müssen die Gutachten vor dem Kolloquium vorliegen?

Die Gutachten müssen vor dem Kolloquium vorliegen. Dies ermöglicht den Studierenden, im Vortrag bzw. in der anschließenden Befragung zu potentiellen Kritikpunkten Stellung zu nehmen.

 

Kategorien: Begutachtung von Abschlussarbeiten, Kolloquium
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