27.01.2020

Wann kann ich mich frühestens exmatrikulieren?

Wenn alle Studienleistungen bis auf die Abschlussarbeit erbracht sind und die Abschlussarbeit ordnungsgemäß angemeldet ist, kann man sich exmatrikulieren. Der Prüfungsstatus bleibt im Gegensatz zum Studierendenstatus erhalten. Weitere Informationen

27.06.2019

Wenn ich das Studium (per Exmatrikulation) unterbrochen habe, kann ich mich später wieder im selben Fach immatrikulieren lassen?

Ja, sofern keine Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden wurde. Allerdings ist es möglich, dass die ursprüngliche PO nicht mehr gültig ist und die bisherigen Leistungen daher auf eine aktuelle PO abgebildet werden müssen (was natürlich Zusatzleistungen erforderlich machen kann).

Unter welchen Bedingungen werde ich ohne Studienabschluss exmatrikuliert?

Mindestens in den folgenden Fällen: – Keine Rückmeldung/keine Überweisung der fälligen Semestergebühren – Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden. – Auf eigenen Antrag.

Wann werde ich nach Abschluss des Studiums exmatrikuliert?

Eine automatische Exmatrikulation findet am Ende des laufenden Semesters statt, in dem der Studienabschluss stattgefunden hat (also zum 31.3. für das WiSe und zum 30.9. für das SoSe).

Wofür kann man die Bescheinigung über den erfolgreichen Studienabschluss verwenden?

Sie kann verwendet werden, um einem zukünftigen Arbeitgeber gegenüber den erfolgreichen Studienabschluss zu dokumentieren (insbes. erforderlich bei einer Anstellung als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in an der Universität). Darüber hinaus ermöglicht sie eine vorzeitige Exmatrikulation und damit eine anteilige Rückzahlung von Teilen der Semestergebühren. Muss noch überarbeitet werden!

Was tun wenn ich die Bewerbungsfrist für den Master verpasst habe?

Solltest du die Bewerbungsfrist verpasst haben, aber du möchtest nahtlos in den Master übergehen gibt es die Möglichkeit das du ein Semester länger im Bachelorstudium bleibst und schon Masterkurse belegst. Das ist allerdings nur möglich wenn du noch nicht alle Prüfungsleistungen für den Bachelor erbracht hast bzw mindestens einen Schein (noch) nicht beim Prüfungsamt abgegeben. (mehr)

Müssen überzählige Leistungen benotet auf dem Abschlusszeugnis vermerkt werden?

Nein. Bei den überzähligen Leistungen kann der/die Studierende entscheiden, ob ggf. vorhandene Noten ausgewiesen werden sollen.

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