Wenn alle Studienleistungen bis auf die Abschlussarbeit erbracht sind und die Abschlussarbeit ordnungsgemäß angemeldet ist, kann man sich exmatrikulieren. Der Prüfungsstatus bleibt im Gegensatz zum Studierendenstatus erhalten.
- Weitere Informationen
Wenn alle Studienleistungen bis auf die Abschlussarbeit erbracht sind und die Abschlussarbeit ordnungsgemäß angemeldet ist, kann man sich exmatrikulieren. Der Prüfungsstatus bleibt im Gegensatz zum Studierendenstatus erhalten.