Während eines regulären Urlaubssemesters kann man keine Prüfungsleistungen erbringen und daher auch keine Abschlussarbeit schreiben.
Ausnahme: Studien- und Prüfungsleistungen dürfen bei einer Beurlaubung aus dem besonderen Grund “Elternzeit” bzw. aus dem besonderen Grund “Scheinfreiheit” erbracht werden. (Siehe auch http://www.uni-bremen.de/studiengebuehren/faq.html)
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Abschlussarbeiten