27.06.2019

Müssen überzählige Leistungen benotet auf dem Abschlusszeugnis vermerkt werden?

Nein. Bei den überzähligen Leistungen kann der/die Studierende entscheiden, ob ggf. vorhandene Noten ausgewiesen werden sollen.

Kategorie: Studienabschluss/Exmatrikulation
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