26.06.2019

Wann und in welcher Form findet das Kolloquium statt?

Der Termin des Kolloquiums wird mit den Gutachter*innen abgesprochen. Er soll bei Bachelorarbeiten spätenstens 6 Wochen nach Abgabe der Arbeit und bei Masterarbeiten spätestens 12 Wochen nach Abgabe der Arbeit stattfinden. Augrund der engen Terminpläne der Gutachter*innen ist man gut beraten, den Kolloquiumstermin frühzeitig zu vereinbaren. Das Kolloquium besteht aus einem Vortrag über den Inhalt der Arbeit sowie Fragen der Gutachter*innen zur Arbeit und ggf. dem zugrundeliegenden Themenfeld. Ein Bachelorkolloquium dauert 20 – 40 Minuten und ein Masterkolloquium 20 – 60 Minuten. (Bei einer Gruppenarbeit entsprechend länger). Die Länge des Vortrags sollte mit dem Betreuer/der Betreuerin abgesprochen werden. Ein Kolloquium kann nur stattfinden, wenn die Abschlussarbeit mit mindestens ausreichend bewertet wurde. Das Kolloquium muss mindestens 8 Tage vor dem Kolloquiumstermin beim Prüfungsamt angemeldet werden.  Das entsprechende Formular befindet sich unter https://www.szi.uni-bremen.de/pruefungsorganisation/formulare/ .

Kategorie: Kolloquium
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