18.02.2025

Was ist bei einem Auslandssemester zu beachten?

Ein Auslandssemester ist nicht vorgeschrieben, aber möglich und empfohlen (bei Standard-Studienverlauf vorzugsweise im vierten Semester). Leistungen im Rahmen eines Auslandssemesters können für das Studium angerechnet werden. Vor Beginn des Auslandsaufenthalts sollte daher im Rahmen eines Learning Agreements die Anrechnungsfrage geklärt werden. Interessierte sollten sich sehr frühzeitig an die Erasmus-Beauftragte/ den Erasmus-Beauftragten oder an das Studienzentrum Informatik (Ansprechpartnerin: Claudia Kessler) wenden. Informationsveranstaltungen zum Auslandssemester werden jährlich angeboten und die Termine per E-Mail bekannt gegeben.

Bei einem Auslandssemester verlängern sich die Prüfungsfristen um ein Semester. Im Auslandssemester erbrachte Prüfungsleistungen können nur anerkannt werden, wenn man während des Auslandssemesters an der Uni Bremen regulär eingeschrieben war. Macht man das Auslandssemester während eines Urlaubssemesters, kann man sich keine im Auslandssemester erbrachten Prüfungsleistungen anerkennen lassen.

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Kategorie: Weitere Fragen zur Prüfungsorganisation
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