27.06.2019

Was ist bei einem Auslandssemester zu beachten?

Bei einem Auslandssemester verlängernn sich die Prüfungsfristen um ein Semester. Im Auslandssemester erbrachte Prüfungsleistungen können nur anerkannt werden, wenn man während des Auslandssemesters an der Uni Bremen regulär eingeschrieben war. Macht man das Auslandssemester während eines Urlaubssemesters, kann man sich keine im Auslandssemester erbrachten Prüfungsleistungen anerkennen lassen.
Kategorie: Weitere Fragen zur Prüfungsorganisation
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