27.06.2019

Welche Bewerbungsunterlagen benötige ich für den Masterstudiengang Informatik?

Hinweis

  • Du kannst dich zunächst ohne amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse online bewerben.
  • Lade einfach die erforderlichen Nachweise (s.u.) in der Onlinebewerbung als pdf- Datei hoch.
  • Erst wenn Du einen Zulassungsbescheid erhalten hast, musst Du die amtlich beglaubigten Nachweise in Papierform bei der Universität Bremen einreichen. Die Fristen sind weiter untern aufgeführt.
 

Benötigte Unterlagen

Nachweis über einen berufsqualifizierenden Abschluss

Dieser Abschluss muss an einer Universität oder Fachhochschule erbracht worden sein und Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 CP entsprechen Der Abschluss muss in Informatik erbracht worden sein oder in einem verwandten Studiengang wie z. B. Medieninformatik, Systems Engineering, Mathematik, Elektrotechnik, wenn die Bewerberin/der Bewerber Studienleistungen in Informatik im Umfang von mindestens 108 Kreditpunkten vorweisen kann. Falls das bisherige (Bachelor-)Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist, müssen mindestens 130 CP nachgewiesen werden. Achtung:
  • Eine Bescheinigung über das abgeschlossene Studium muss in diesem Fall spätestens zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn des Masterstudiengangs dem Sekretariat für Studierende vorliegen.
  • Die entsprechenden Urkunden und Zeugnisse sind bis spätestens zum 31. Dezember (Studienbeginn Wintersemester) bzw. 30. Juni (Studienbeginn Sommersemester) desselben Jahres einzureichen.

Motivationsschreiben

Es ist ein Motivationsschreiben (von max. 2 Seiten) einzureichen, welches
  • das besondere Interesse am Masterstudiengang „Informatik“ begründet,
  • die eigene Qualifikation für den Studiengang darlegt,
  • bisherige Projekterfahrungen darlegt,
  • die persönliche Perspektive für wissenschaftliche Themen im Masterstudium darlegt und
  • ggf. das gewünschte Masterprofil benennt.

Optionales Empfehlungsschreiben

Dieses sollte naheliegenderweise von einem/r Hochschullehrer/in kommen, der/die auch eine diesbezügliche Aussage treffen kann, also z.B. von dem/der Projektbetreuer/in.

Nachweis über vorhandene Deutschkenntnisse (nur internationale Studierende)

Gefordert ist ein Nachweis über vorhandene Deutschkenntnisse auf C1-Niveau. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Deutschkenntnisse auf B2-Niveau nachgewiesen werden. Der Nachweis Deutschkenntnisse auf C1-Niveau muss spätestens zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn des Masterstudiengangs im Sekretariat für Studierende vorliegen. Informationen zu akzeptierten Sprachtests finden sich unter   Hinweis: Die meisten dieser Informationen lassen sich in der Aufnahmeordnung für den Master Informatik nachlesen.  
Kategorie: Bewerbung/Immatrikulation
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