Aus triftigen Gründen können Prüfungstermine abgesagt oder verschoben werden. Bitte dem/der Prüfenden rechtzeitig mitteilen (und bei Krankheit ein Attest vorweisen). Bei einer Absage (d.h. ohne Vereinbarung eines (zeitnahen) Ersatztermins) kann ein Prüfungstermin im Folgesemester wahrgenommen werden. Dazu ist eine erneute Modulanmeldung erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass Prüfungen innerhalb einer Zeitspanne von maximal 4 Semestern nach Ende des Semesters der Erstanmeldung erfolgreich absolviert werden müssen.
Siehe auch Krankheit am Prüfungstermin und Wiederholung nicht bestandener Prüfungen.
Kategorie:
Prüfungen