Wie finde ich ein Thema für die Abschlussarbeit?
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten: Oft ergibt sich ein Thema aus dem Projektkontext (oder dem Kontext einer anderen Lehrveranstaltung). Das hat den Vorteil, dass man im relevanten Stoff in der Regel schon gut eingearbeitet ist und auch die Betreuenden relativ gut kennt. Arbeitsgruppen stellen zum Teil Themen für Abschlussarbeiten auf ihre Webseite (oder veröffentlichen sie (mehr)
Darf die Abschlussarbeit als Gruppenarbeit geschrieben werden?
Formal können Abschlussarbeiten in einer 2er-Gruppe geschrieben werden. Es gibt allerdings Arbeitsgruppen in der Informatik, die keine Gruppen-Abschlussarbeiten anbieten. In der Arbeit ist zu vermerken, wer für welche Teile (primär) verantwortlich ist. Die Arbeit wird individuell bewertet.
Was tun bei Prüfungsangst, Arbeitsschwierigkeiten etc.?
Bei Prüfungsangst kann man sich an die PBS (Psychologische Beratungsstelle) wenden.
Wann stehen die Prüfungstermine fest?
Prüfungstermine und Prüfungsmodalitäten werden mit den Lehrenden vereinbart bzw. von ihnen bekannt gegeben.
Warum ist meine Note bei PABO nicht sichtbar?
Deine Note wird über den/die Dozent:in in PABO eingetragen. Dies geschieht häufig erst, wenn der Großteil der Prüfungsergebnisse vorliegen. Bevor danach die Note aber für Dich sichtbar wird, muss der/die Dozent:in diese erst freischalten. Im Zweifelsfall kann bei den jeweiligen Dozent:innen nachgefragt werden. Wenn die Note relativ zeitig nach der Prüfung benötigt wird, sollte das (mehr)
Wer bestellt den/die Beisitzer:in?
Im Regelfall wird der/die Beisitzer:in von dem/der Prüfer:in vorgeschlagen. Der/die Student:in kann aber im Vorfeld auch eigene Vorschläge machen.
Wer darf Beisitzer:in bei mündlichen Prüfungen sein?
Im Regelfall sind die Beisitzer:innen wissenschaftliche Mitarbeiter:innen aus der Arbeitsgruppe des/der Prüfer:in. Sie müssen bereits einen (inhaltlich geeigneten) Studienabschluss vorweisen und sollten an der Universität Bremen (oder dem betreffenden Institut) beschäftigt sein. Übrigens: Mündliche Prüfungen sind hochschulöffentlich, wenn die Kandidatin/der Kandidat nicht widerspricht. Dieses Recht erstreckt sich nicht auf die Beschlussfassung und Bekanntgabe der (mehr)