27.06.2019

Gibt es eine Anwesenheitspflicht?

An der Universität Bremen gibt es im Grundsatz keine Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen. Allerdings kann es bei besonderen Lehrformen Ausnahmen geben. Beispiele: – Blockveranstaltungen mit hohem Praktikums-/Projektanteil. – Veranstaltungen mit deutlich begrenzten (Hardware-)Ressourcen (weniger Plätze als Interessenten). – Bachelor-/Master-Projekt: hier gibt es oft eine explizite Verabredung von regelmäßiger Anwesenheit.

Wie erfolgt die Notenberechnung?

Die Notenberechnung ist abhängig von der PO. Die folgenden Abschnitte beziehen sich auf den Bachelor-SG, den Master-SG sowie den Diplom-SG nach DPO'03: Für Module können Drittelnoten vergeben werden: sehr gut: 1,0 ; 1,3 gut: 1,7 ; 2,0 ; 2,3 befriedigend: 2,7 ; 3,0 ; 3,3 ausreichend: 3,7 ; 4,0 nicht bestanden Setzt sich eine Modulnote (mehr)

Was sind ECTS-Grades?

ECTS-Grades sind relative Noten, die sich über den Notendurchschnitt mehrerer Studienkohorten bilden: Grade A: die besten 10% aller Absolventen des Studiengangs Grade B: die nächsten 25% Grade C: die nächsten 30% Grade D: die nächsten 25% Grade E: die nächsten 10%

Werden auch ECTS-Grades vergeben?

Derzeit nicht. Dies würde eine gesondere Ordnung der Universität Bremen voraussetzen, die derzeit nicht existiert.

Wie gehen unbenotete Leistungen in die Gesamtnote ein?

Alle unbenotet eingebrachten Prüfungsleistungen (sofern zulässig) werden bei der Berechnung der Gesamtnote nicht berücksichtigt (die Gesamtpunktzahl wird in der Rechnung entsprechend reduziert).

Gibt es Sanktionen, wenn ich die Regelstudienzeit deutlich überschreite?

Jenseits von möglichen Sanktionen bei der Studienfinanzierung (Bafög/Stipendien) werden wir Langzeitstudierende ggf. in eine Studienberatung bitten, um eventuelle studiumsbedingte strukturelle Gründe für die Studienzeitverlängerung zu ermitteln und in diesem Fall Tipps für das weitere Studium geben zu können. Außerdem haben Studierende derzeit ein Studienkonto von 14 Semestern (Bachelor+Master). Nach Ablauf dieser Zeit fallen 500 EUR (mehr)

Darf ich über die Regelstudienzeit hinaus studieren?

Dies stellt seitens des Studiengangs kein Problem dar. Eine maximale Studiendauer gibt es nicht. Problematisch kann eine Studienzeitverlängerung allerdings bei einigen Formen der Studienfinanzierung sein (Bafög, Stipendien). Eine (moderat) verlängerte Studienzeit ermöglicht hingegen oft eine intensivere Beschäftigung mit dem Stoff, die Möglichkeit des Erwerbs von Zusatzqualifikationen (z.B. auch durch studentisches Engagement in der universitären Selbstverwaltung) (mehr)

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