26.06.2019

Wann und wie muss ich den Zweitgutachter/die Zweitgutachterin für meine Bachelor- oder Masterarbeit angeben?

Es gibt keine genaue Frist für die Benennung des zweiten Gutachters/der zweiten Gutachterin.

Das Formular muss rechtzeitig vor Abgabe der Arbeit beim Prüfungsamt bei eingereicht werden, d.h. es sollte mindestens 2 Wochen vor Abgabe der Abschlussarbeit eingereicht werden, um eine reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können. Dies gilt besonders, wenn externe Gutachter*innen hinzugezogen werden sollen, da es ggf. länger dauern kann den Antrag zu bearbeiten.

Die entsprechenden Formulare sind zu finden unter

https://www.szi.uni-bremen.de/pruefungsorganisation/formulare/

Kategorie: Begutachtung von Abschlussarbeiten
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