26.06.2019

In welcher Form muss die Abschlussarbeit abgegeben werden?

Es müssen drei gebundene Exemplare der Arbeit (zwei für die Gutachter*innen und ein Exemplar für die Akte) sowie ein elektronisches Exemplar auf einem geeigneten Speichermedium beim Prüfungsamt abgegeben werden. Bei der postalischen Zusendung an das Prüfungsamt gilt das Datum des Eingangs im Prüfungsamt als Abgabedatum. Der Abgabezeitpunkt wird aktenkundig gemacht. In der betreuenden Arbeitsgruppe mag es weitere Richtlinien für das Format der Arbeit geben. Die ggf. entwickelte Software (Source-Code, Testsequenzen etc.) muss nicht ausgedruckt werden, sondern kann der Arbeit auch z.B. als CD beigefügt werden (zusammen mit einer pdf-Version der Arbeit).

Kategorie: Abschlussarbeiten
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