In der Regel nicht. Ausnahme: Bei der endgültig nicht bestandenen Prüfungsleistung handelt es sich nicht um ein Pflichtmodul unseres betreffenden Informatik-Studiengangs. Dies ist aber immer eine Einzelfallentscheidung, die eine Prüfung vom Sekretariat für Studierende der Uni Bremen erfordert. Zusätzliche Informationen finden sich hier.
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Studiengangs/Studienortswechsel