Voraussetzungen für die Anmeldung
Bachelorarbeit
Nachweis von mindestens 120 Kreditpunkten. Folgende Leistungen müssen bereits erbracht worden sein:
Informatik Bachelor (Prüfungsordnung 2020):
- Mathematik 1
- Theoretische Informatik 1
- Praktische Informatik 1
- Praktische Informatik 2
- Datenbankgrundlagen und Modellierung
- Softwareprojekt
Informatik Bachelor (Prüfungsordnung 2010) und Wirtschaftsinformatik Bachelor:
- alle Pflichtmodule des 1. Semesters
- Praktische Informatik 2
- Softwareprojekt 1 und Softwareprojekt 2
Informatik Master:
- Nachweis von mindestens 60 CP
Wirtschaftsinformatik Bachelor (Prüfungsordnung 2023):
- Einführung in Wirtschaftsinformatik
- 3 Module aus Studienabschnitt BWL
- Praktische Informatik 1
- Praktische Informatik 2
- Softwareprojekt
- Englisch-Sprachnachweis B2
Anmeldeformular
Formal muss die Abschlussarbeit vor ihrem Beginn angemeldet werden. Dies geschieht über ein Formular, das beim FB3-Prüfungsamt eingereicht wird:
Zu diesem Zeitpunkt müssen Thema und Erstgutachter:in und möglichst auch Zweitgutachter:in feststehen und dort eingetragen werden (mit den Unterschriften der Gutachter:innen). Real wird die Anmeldung nach einer gewissen Einarbeitungsphase in das gewählte Thema vorgenommen.
Es sind folgende (Mindest-)Bearbeitungszeiten einzuhalten:
Das Ziel der Abschlussarbeit ist, eine hinreichend komplexe Aufgabenstellung
in einer begrenzten Zeit zu bearbeiten. Daher gibt es für Anschlussarbeiten sowohl Mindestbearbeitungszeiten als auch Abgabefristen.
Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit in der Informatik muss spätestens einen Monat vor Abgabe beim FB3-Prüfungsamt angemeldet sein. Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt ab dem Anmeldezeitpunkt 16 Wochen (Bachelor Informatik, Prüfungsordnung 2020) bzw. 4 Monate (Bachelor Informatik, Prüfungsordnung 2010). Der zuständige Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 5 Wochen genehmigen.
Masterarbeit
Die Masterarbeit in der Informatik muss spätestens drei Monate vor Abgabe beim FB3-Prüfungsamt angemeldet sein. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit in der Informatik beträgt 26 Wochen (Prüfungsordnung 2020) bzw. 6 Monate (Prüfungsordnung 2012) bzw. ab dem Zeitpunkt der Anmeldung. Der Prüfungsausschuss Informatik kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 8 Wochen (Prüfungsordnung 2020) bzw. 2 Monate ((Prüfungsordnung 2012) genehmigen.
Wird die Abschlussarbeit zu spät angemeldet, kann dies eine Studienzeitverlängerung zur Folge haben. Nach der Anmeldung teilt das FB3-Prüfungsamt schriftlich den spätesten Abgabezeitpunkt mit.