26.06.2019

Was passiert, wenn die Abschlussarbeit mit nicht bestanden bewertet wird?

Wird die Arbeit mit nicht bestanden bewertet, kann wie folgt verfahren werden:
  • Wird die Abschlussarbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet, kann sie einmal wiederholt werden. Es muss ein neues Thema bearbeitet werden. Der Antrag auf Wiederholung der Abschlussarbeit muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Benotung gestellt werden. Wird der Antrag auf Wiederholung nicht fristgerecht gestellt, gilt die Arbeit als endgültig nicht bestanden.
  •  Bewertet nur ein/eine Gutachter*in mit nicht bestanden, bestellt der Prüfungsausschuss zur abschließenden Bewertung eine weitere Prüferin/einen weiteren Prüfer. Die Bewertung ergibt sich dann aus dem arithmetischen Mittel der beiden besten Bewertungen. Die Arbeit kann in diesem Fall nur als bestanden gelten, wenn mindestens zwei Prüfende die Arbeit mit “ausreichend” oder besser bewerten.
Kategorien: Abschlussarbeiten, Begutachtung von Abschlussarbeiten
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