Dann ist ein entsprechendes Attest im Prüfungsamt im Fachbereich 3 einzureichen. Die Bearbeitungszeit verlängert sich automatisch um die Dauer der Krankheit. Bei sehr lang andauernder Krankheit kann der Prüfungsausschuss ein amtsärztliches Attest verlangen.
Kategorie:
Abschlussarbeiten