27.06.2019

Welche Leistungen kann ich mir bei einem Studienorts-/Fachwechsel anerkennen lassen?

Die Anerkennungspraxis der Informatik-Studiengänge der Universität Bremen ist vergleichsweise großzügig, sofern Ziele/Inhalte/Aufwände der absolvierten Module im wesentlichen übereinstimmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Module an einer Universität oder einer Fachhochschule absolviert wurden. Allerdings können nur erfolgreich erbrachte Leistungen aus einem Hochschulstudium anerkannt werden (nicht aus einer Berufsausbildung oder einem Job). Die Obergrenze der anerkennbaren Module liegt i.d.R. bei 50% der Studienleistungen im jeweiligen Studiengang. Dadurch soll sichergestellt werden, dass ein Mindestmaß an Studienleistungen im unserem Studiengang erbracht wird.  
Kategorie: Studiengangs/Studienortswechsel
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