Da es nicht möglich ist, an mehreren Hochschulen gleichzeitig eingeschrieben zu sein, ist bei einem Studienortswechsel (Hochschulwechsel) eine Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule vorzulegen.
Bei einer Bewerbung in ein zulassungsbeschränktes Fach (z.B. Digitale Medien) sollte man mit der Exmatrikulation solange warten, bis man von der Uni Bremen die Zulassung zum Studienplatz erhalten hat. Fragen zum Studienort- oder Fachwechsel beantwortet die Zentrale Studienberatung der Uni Bremen (ZSB).
Nach erfolgter Immatrikulation an der Universität Bremen kann ein Antrag auf Anerkennung bisheriger Studienleistungen beim zuständigen Prüfungsamt gestellt werden. Möchte man sich vor dem Wechsel zur Anerkennung von Studienleistungen informieren, sollte man sich an die das Studienzentrum Informatik wenden. Das Annerkennungsverfahren für Studienleistungen im Studiengang Informatik werden bei einem Wechsel an die Uni Bremen von Susanne Maaß (Email: maass@informatik.uni-bremen.de) durchgeführt (siehe auch Anerkennung von Studienleistungen).
Für den Anerkennungsantrag beim Prüfungsamt gibt es keine festen Fristen, jedoch ist für die weitere Studienplanung eine zügige Antragstellung empfehlenswert. Studienleistungen haben kein „Verfallsdatum“, allerdings ändern sich ab und zu Prüfungsordnungen, so dass sich dadurch auch die Anerkennungsregelungen ändern.
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Studiengangs/Studienortswechsel