26.06.2019

Wie viele Gutachter*innen braucht man?

Zwei. Sollten die Bewertungen der beiden Gutachter*innen um zwei volle Notenstufen oder mehr voneinander abweichen oder eine bzw. einer der beiden Gutachter*innen die Arbeit mit nicht bestanden bewerten, bestellt der Prüfungsausschuss zur abschließenden Bewertung eine weitere Prüferin oder einen weiteren Prüfer und die beiden besten Bewertungen werden berücksichtigt, sofern die Arbeit darin mit bestanden bewertet wurde.

Kategorie: Begutachtung von Abschlussarbeiten
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