Fortgeschrittene Studierende müssen mindestens 10 CP aus dem Masterstudium nachweisen können, um als Fortgeschrittene zum Masterstudium zugelassen zu werden. Der 10-CP-Nachweis muss im Falle muss bei zulassungsfreien Masterstudiengängen der bis zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn dem Sekretariat für Studierende vorliegen.
Kategorie:
Bewerbung/Immatrikulation