Lehrveranstaltungen aus der Freien Wahl können unbenotet ins Abschlusszeugnis eingebracht werden. Vor der Erstellung des Abschlusszeugnisses muss dem Prüfungsamt im Fachbereich 3 mitgeteilt werden, welche Lehrveranstaltungen aus der Freien Wahl unbenotet eingebracht werden sollen.
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Weitere Fragen zur Prüfungsorganisation