13.01.2021

Masterprofile (Prüfungsordnung 2012)

Master-Studierende (nur Prüfungsordnung 2012) können ihr Studium auf Wunsch entlang eines der drei vom Studiengang vorgesehenen Forschungsschwerpunkte ausrichten. Angeboten werden derzeit die Masterprofile Sicherheit und Qualität (SQ), Künstliche Intelligenz, Kognition und Robotik (KIKR) und Digitale Medien und Inetraktion (DMI).

Alternativ können Master-Studierenden auf Basis der Lehrangebote, sofern die Randbedingungen der Prüfungsordnung erfüllt sind, auch einen individuellen Studienverlauf zusammenstellen.

Kurzbeschreibung der Masterprofile:

Sicherheit und Qualität (SQ)

Das Profil Sicherheit und Qualität beschäftigt sich u.a. mit Verfahren zur Sicherstellung der  Fehlerfreiheit von Hardware und Software, zum Schutz von Daten vor unautorisiertem Zugriff und zum Schutz der Privatspäre einzelner.  Hinzu kommen u.a. aufgabenangemessene, verständliche und einfach zu bedienende Nutzungsschnittstellen.

Künstliche Intelligenz, Kognition und Robotik (KIKR)

Das Profil Künstliche Intelligenz, Kognition und Robotik beschäftigt sich damit, Computersysteme und Roboter zu entwickeln, die Fähigkeiten von Menschen und anderen biologischen Lebewesen haben, so z.B. das Erlernen neuer Sachverhalte, das Schlussfolgern mit unsicherem Wissen, das Verstehen von Texten und Sprache, aber auch motorische Fähigkeiten oder die Navigation im Raum.

Digitale Medien und Inetraktion (DMI)

Das Profil Digitale Medien und Interaktion beschäftigt sich vorwiegend mit der Schnittstelle zwischen Mensch und Computer, insbesondere mit der Interaktion mit bzw. durch den Computer und der Anpassung an die Nutzenden sowie den Nutzungskontext (Einzbeziehung von Diversität).
Somit finden im Profil eine technische/algorithmische und eine interdisziplinäre/ästhetische Komponente zusammen.

Im Modulhandbuch und im Vorlesungsverzeichnis wird ausgewiesen, welche Veranstaltungen welchen Masterschwerpunkten zugeordnet sind.

Um einen Masterschwerpunkt auszuweisen, müssen nach der Prüfungsordnung von 2012 zwei Bedingungen erfüllt sein:

Erstens müssen zusätzlich zu Masterprojekt und Masterarbeit insgesamt mindestens sechs Mastermodule der Kategorien Master-Basis (MB) oder Master-Ergänzung (ME) gewählt worden sein. Gemäß der Prüfungsordnung für Informatik Master sind diese:

  • TheoInf-Wahl (MB)
  • zweimal PrakTechInf-Wahl (MB)
  • AnwInf-Wahl (MB)
  • zweimal Projekt-Wahl (vom Projektleiter/ von der Projektleiterin vorgegeben)

Auf Antrag an den Prüfungsausschuss können die profilspezifischen Module stattdessen auch aus den Bereichen InfWahl und Freie Wahl stammen, solange weiterhin insgesamt mindestens 6 Module aus MB oder ME profilspezifisch sind. Bereits im Bachelor absolvierte, aber noch nicht eingebrachte profilspezifische Module aus MB oder ME werden dafür anerkannt. Hierzu gibt es ein Formular.

Zweitens müssen profilspezifische Grundkenntnisse und -fähigkeiten aus vier Bachelormodulen vorhanden sein. Sofern sie im Bachelor noch nicht erworben wurden, können sie im Master in der Freien Wahl nachgeholt werden. Hierfür gibt es ebenfalls ein Formular.

Der Prüfungsausschuss beschließt, ob die Bedingungen zum Ausweisen eines Masterprofils erfüllt sind. Der Antrag auf Ausweisen eines Masterprofils muss spätestens mit der Anmeldung zur Masterarbeit beim Prüfungsamt im Fachbereich 3 eingereicht werden. Soweit die Lehrkapazitäten dies zulassen, soll es für jeden Studierendenjahrgang ein Studienangebot für jedes Profil geben.

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