Im Bereich General Studies können noch nicht absolvierte Lehrveranstaltungen aus der Freien Wahl und aus den Fachergänzenden Studien gewählt werden.
Im Bachelor müssen mindestens 9 CP als Fachergänzende Studien erbracht werden. Im Master gibt es keine Mindestanforderungen für den Umfang der Fachergänzenden Studien.
Freie Wahl versus Fachergänzende Studien
Freie Wahl
Als Freie Wahl können noch nicht absolvierte Lehrveranstaltungen der Informatik oder der Fachergänzenden Studien gewählt werden.
In der Informatik gibt es darüber hinaus einige Lehrveranstaltungen, die aufgrund ihrer Inhalte speziell als Freie-Wahl-Veranstaltungen ausgewiesen sind und sowohl im Bachelor als auch im Master in der Freien Wahl gewählt werden dürfen. Die Veranstaltungskennziffern dieser Veranstaltungen beginnen stets mit 03-IBFW (Informatik Bachelor Freie Wahl) oder mit 03-IMFW (Informatik Master Freie Wahl).
Fachergänzende Studien
Im Bereich Fachergänzende Studien dürfen keine Informatikveranstaltungen gewählt werden. Ausnahmen bilden die Lehrveranstaltungen, die speziell als Fachergänzende Studien im Bachelor Informatik ausgewiesen sind. Die Veranstaltungskennziffern dieser Ausnahmen beginnen stets mit 03-IBFS (Informatik Bachelor Fachergänzende Studien).
Die meisten Angebote der Fachergänzenden Studien befinden sich (ganz unten) im Veranstaltungsverzeichnis in der Rubrik “Fachergänzende Studien”. Dort gibt es unter anderem Angebote der folgenden Einrichtungen:
- Sprachenzentrum der Hochschulen im Land Bremen
- Studierwerkstatt
- Career Center
- eGeneral Studies
- Kompetenzzentrum Frauen in Naturwissenschaft und Technik
- Lehrangebote anderer Studiengänge
Benotung von General Studies
Die Prüfungsleistungen im Bereich General Studies können benotet oder unbenotet sein. Ihr könnt angeben, ob benotete Leistungen im General Studies Bereich als benotete Leistungen ausgewiesen werden und damit in die Gesamtnotenberechnung einfließen sollen, oder ob diese lediglich als bestandene (unbenotete) Leistungen ausgewiesen werden sollen.
Weitere Beispiele für General-Studies-Veranstaltungen
Da jede Veranstaltung aus den Fachergänzende Studien auch eine Freie-Wahl-Veranstaltung ist, aber nicht umgekehrt, werden hier nur Beispiele genannt die
- in den fachergänzenden Studien angelegt sind oder
- nur in der Freien Wahl besucht werden dürfen (also nicht als Fachergänzende Studien gelten).
Fachergänzende Studien
- eGeneral Studies (Ausnahme: Recht der digitalen Medien)
- Uni-Chor
- Berufsausbildung im IT-Bereich (inklusive dem Unterrichtsfach Politik, wenn es mindestens mit befriedigend bestanden wurde)
- Betriebspraktikum (Nur unter bestimmten Bedingungen)
- Freiwilliges Engagement (Es muss ein Bericht vorgelegt werden, der eine Beschreibung der geleisteten Arbeiten umfasst.)
- Entweder BWL für Nicht-BWLer*innen oder BWL für Geistes- und Sozialwissenschaftler*innen
- BWL für Ingenieurs- und Naturwissenschaftler*innen
- Logik (aus General Studies Philosophie)
Freie-Wahl-Veranstaltungen, die keine Fachergänzenden Studien darstellen
Bachelor und Master
- Veranstaltungen, die mit der Kennziffer 03-IBFW beginnen
- Veranstaltungen, die mit der Kennziffer 03-IMFW beginnen
- High-Performance-Visualisierung
- Recht der Digitalen Medien (eGeneral Studies)
- Data-Science-Kompetenz (Anerkennung als Fachergänzende Studien über Einzelfallentscheidung möglich)
- Lineare Algebra 1
- Einführung in R
- Lernen und Forschen im FabLab
Nur Bachelor
- C/C++ (Vorkurs für Technische Informatik 2)
Weder Fachergänzende Studien noch Freie Wahl
Es gibt einige Veranstaltungen, die nicht im Bereich Freie Wahl (und somit auch nicht als Fachergänzende Studien) belegt werden dürfen:
- Mathe-Einführungen anderer Studiengänge
- Einführungen in Programmierung anderer Studiengänge
- Einführungen in Informatik anderer Studiengänge
- Excel-Kurse
- Sprachkurse in der Herkunftssprache