11.10.2021

Was kann als Vertiefung im Bachelor Informatik (Vollfach) gewählt werden?

Es können sowohl Vertiefungs- als auch Aufbauveranstaltungen aus dem Bachelor Informatik belegt werden (also Veranstaltungen, deren Kennziffern mit 03-IBV oder 03-IBA beginnen). Beachte: Aufbau- oder Vertiefungsveranstaltungen aus dem Master Informatik können im Bachelor Informatik nur in der Freien Wahl eingebracht werden.

03.05.2021

Sind Abschlussarbeiten mit Sperrvermerken zugelassen?

Die Universität veröffentlicht und vervielfältigt keine Abschlussarbeiten, daher ist ein Sperrvermerk im Allgemeinen nicht nötig. Man kann die Arbeit anonymisieren, d.h., die Firma wird nicht erwähnt. Ein Sperrvermerk ist nicht verboten, muss aber in Einzelfällen geprüft werden. Die Gutachter:innen sollten aber VOR Beginn der Arbeit damit einverstanden sein, dass sie einen Sperrvermerk unterschreiben. Einige Prüfungsberechtigte (mehr)

20.04.2021

In welchem Bereich können Independent Studies im Master Informatik eingebracht werden?

Independent Studies können im General-Studies-Bereich eingebracht werden. Bei einem Studium ohne Schwerpunkt können Independent Studies alternativ mit 6 CP im Modul Vertiefung Informatik (oder, wenn es thematisch passt, in einem anderen Vertiefungsmodul) eingebracht werden, wenn die Independent Study selbst mindestens 6 CP hat. Bei einem Studium mit Schwerpunkt können Independent Studies alternativ mit 6 CP (mehr)

27.10.2020

Was kann als Freie Wahl im Bereich General Studies im Bachelor Informatik gewählt werden

Informationen dazu befinden sich auf der Seite über Freie Wahl.

Was kann als Fachergänzende Studien im Bereich General Studies im Bachelor Informatik gewählt werden?

Hier kann alles gewählt werden, was nach der Prüfungsordnung von 2010 im Rahmen von General Studies wählbar war. Informationen gibt es auf der Seite zu General Studies.

27.01.2020

Wann kann ich mich frühestens exmatrikulieren?

Wenn alle Studienleistungen bis auf die Abschlussarbeit erbracht sind und die Zulassung zur Abschlussarbeit durch das Prüfungsamt erfolgt ist, kann man sich exmatrikulieren. Der Prüfungsstatus bleibt im Gegensatz zum Studierendenstatus erhalten.

27.06.2019

Bis wann muss der Nachweis über das erfolgreiche Bestehen des Bachelor-Studiums zur Bewerbung im Master erbracht werden?

Der Nachweis über das erfolgreiche Bestehen des Bachelor-Studiums (z.B. durch ein Transcript of Records, PABO-Auszug) muss spätestens zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn des Master-Studiums dem Sekretariat für Studierende (SfS) vorliegen. Eine Vorabbescheinigung (Not-Kolloquium) reicht nicht aus. Die eigentliche Bachelor-Urkunde muss zum 31.12. (Studienbeginn Wintersemester) bzw. 30.6. (Studienbeginn Sommersemester) im SfS eingereicht sein.

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