27.06.2019

Was ist, wenn die anzuerkennenden Leistungen unbenotet sind?

In diesem Fall kann wie folgt verfahren werden: Sofern es sich nicht um den Inhalt von Pflichtmodulen handelt, kann die Prüfungsleistung unbenotet als freie Wahl(pflicht) anerkannt werden. Die Prüfungsleistung kann mit der Note ,,ausreichend” anerkannt werden. Eine im Zuge der Prüfungsleistung erzielte, aber nicht offiziell ausgewiesene Note kann u.U. von dem betreffenden Studiengang der betreffenden (mehr)

Welche Leistungen kann ich mir bei einem Studienorts-/Fachwechsel anerkennen lassen?

Die Anerkennungspraxis der Informatik-Studiengänge der Universität Bremen ist vergleichsweise großzügig, sofern Ziele/Inhalte/Aufwände der absolvierten Module im wesentlichen übereinstimmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Module an einer Universität oder einer Fachhochschule absolviert wurden. Allerdings können nur erfolgreich erbrachte Leistungen aus einem Hochschulstudium anerkannt werden (nicht aus einer Berufsausbildung oder einem Job). Die Obergrenze der (mehr)

In welches Fachsemester werde ich bei einem Studienorts-/Fachwechsel eingestuft?

Möchte man sich als Studienortswechsler an der Uni Bremen in das gleiche Studienfach einschreiben (z.B. Informatik), wird die Semesterzahl fortgeschrieben. Die Aufnahme als Fortgeschrittene geht nur entsprechend dem Lehrangebot, d.h., man kann dann immatrikuliert werden, wenn der Bachelorstudiengang, in dem man zur Zeit noch studiert, auch in Bremen im entsprechenden Semester angeboten wird.  Studierende der (mehr)

Welche Unterlagen benötige ich bei einem Studienort-/Fachwechsel?

Da es nicht möglich ist, an mehreren Hochschulen gleichzeitig eingeschrieben zu sein, ist bei einem Studienortswechsel (Hochschulwechsel) eine Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule vorzulegen. Bei einer Bewerbung in ein zulassungsbeschränktes Fach (z.B. Digitale Medien) sollte man mit der Exmatrikulation solange warten, bis man von der Uni Bremen die Zulassung zum Studienplatz erhalten hat. Fragen zum Studienort- oder Fachwechsel (mehr)

Wann kann ich zum Informatik-Studiengang (Bachelor) an der Uni Bremen wechseln?

Bewerbungsfristen sind jeweils der 15.1. und der 15.7. (zum jeweils nachfolgenden Semester).  Da Studienanfänger/innen im Bachelor-Studiengang nur im WiSe aufgenommen werden, ist dort ein Wechsel zum Sommersemester nur für Fortgeschrittene zulässig, die mindestens anrechenbare Prüfungsleistungen im Umfang von ca. 1 Semester vorweisen können. Weitere Informationen siehe Antragsfristen und Fortgeschrittene.

Kann ich von einer Fachhochschule an die Uni Bremen wechseln?

Im Grundsatz ja, sofern die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Universitätsstudiums vorliegen, siehe Hochschul- oder Fachwechsel und Studieren ohne Abitur.  

Kann ich in Bremen Informatik studieren, wenn ich an einer anderen Uni Lehrveranstaltungen in Informatik endgültig nicht bestanden habe?

In der Regel nicht. Ausnahme: Bei der endgültig nicht bestandenen Prüfungsleistung handelt es sich nicht um ein Pflichtmodul unseres betreffenden Informatik-Studiengangs. Dies ist aber immer eine Einzelfallentscheidung, die eine Prüfung vom Sekretariat für Studierende der Uni Bremen erfordert. Zusätzliche Informationen finden sich hier.

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