Was ist bei einem Auslandssemester zu beachten?
Bei einem Auslandssemester verlängernn sich die Prüfungsfristen um ein Semester. Im Auslandssemester erbrachte Prüfungsleistungen können nur anerkannt werden, wenn man während des Auslandssemesters an der Uni Bremen regulär eingeschrieben war. Macht man das Auslandssemester während eines Urlaubssemesters, kann man sich keine im Auslandssemester erbrachten Prüfungsleistungen anerkennen lassen.
Wie werden Prüfungen für Studierende mit Beeinträchtigung gehandhabt?
Studierende der Informatik, die aufgrund einer Beeinträchtigung besondere Bedingen bei Prüfungen benötigen, können beim Prüfungsausschuss Informatik einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Bei Genehmigung erstellt das Prüfungsamt im Fachbereich 3 ein Schreiben zur Vorlage bei den Prüfer*innen. Weitere Informationen gibt es bei der Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (KIS)
Können Bachelor-Module für den Informatik Master anerkannt werden?
Master-Studierende (Informatik) können sich Bachelor-Basismodule (BB) und Bachelor-Ergänzungsmodule (BE) als freie Wahl für den Master Informatik anerkennen lassen. Dazu muss ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Der Antrag muss beim Prüfungsamt abgegeben werden.
Bis wann müssen die Gutachten vorliegen?
Bachelorarbeiten: 3 Wochen nach Abgabe Masterarbeiten: 8 Wochen nach Abgabe Prüferinnen/Prüfern, die eine hohe Zahl von Abschlussarbeiten begutachten müssen, kann eine angemessen längere Frist eingeräumt werden.
Wie geht die Note der Abschlussarbeit in die Gesamtnote ein?
Die Gesamtnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. Die Bachelorarbeit wird dabei doppelt gewichtet. Beim Master wird sie einfach gewichtet.
Müssen die Gutachten vor dem Kolloquium vorliegen?
Die Gutachten müssen vor dem Kolloquium vorliegen. Dies ermöglicht den Studierenden, im Vortrag bzw. in der anschließenden Befragung zu potentiellen Kritikpunkten Stellung zu nehmen.
Was ist ein Notkolloquium?
Ein Notkolloquium wird nur mit bestanden oder nicht bestanden bewertet und durchgeführt, wenn der/die Student*in (z.B. für einen Einstellungsvorgang) eine Vorabbescheinigung über den erfolgreichen Studienabschluss benötigt, der reguläre Kolloquiumstermin aber nicht rechtzeitig zustandekommen kann (z.B. weil die Arbeit noch nicht abschließend bewertet werden konnte). Eine Vorabbescheinigung für den Übergang in den Master muss die Abschlussnote (mehr)