26.06.2019

Wann und wie muss ich den Zweitgutachter/die Zweitgutachterin für meine Bachelor- oder Masterarbeit angeben?

Es gibt keine genaue Frist für die Benennung des zweiten Gutachters/der zweiten Gutachterin. Das Formular muss rechtzeitig vor Abgabe der Arbeit beim Prüfungsamt bei eingereicht werden, d.h. es sollte mindestens 2 Wochen vor Abgabe der Abschlussarbeit eingereicht werden, um eine reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können. Dies gilt besonders, wenn externe Gutachter*innen hinzugezogen werden sollen, da es (mehr)

Bis wann müssen die Gutachten vorliegen?

Bachelorarbeiten: 3 Wochen nach Abgabe Masterarbeiten: 8 Wochen nach Abgabe Prüferinnen/Prüfern, die eine hohe Zahl von Abschlussarbeiten begutachten müssen, kann eine angemessen längere Frist eingeräumt werden.

Wie geht die Note der Abschlussarbeit in die Gesamtnote ein?

Die Gesamtnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. Die Bachelorarbeit wird dabei doppelt gewichtet. Beim Master wird sie einfach gewichtet.    

Müssen die Gutachten vor dem Kolloquium vorliegen?

Die Gutachten müssen vor dem Kolloquium vorliegen. Dies ermöglicht den Studierenden, im Vortrag bzw. in der anschließenden Befragung zu potentiellen Kritikpunkten Stellung zu nehmen.  

Was ist ein Notkolloquium?

Ein Notkolloquium wird nur mit bestanden oder nicht bestanden bewertet und durchgeführt, wenn der/die Student*in (z.B. für einen Einstellungsvorgang) eine Vorabbescheinigung über den erfolgreichen Studienabschluss benötigt, der reguläre Kolloquiumstermin aber nicht rechtzeitig zustandekommen kann (z.B. weil die Arbeit noch nicht abschließend bewertet werden konnte). Eine Vorabbescheinigung für den Übergang in den Master muss die Abschlussnote (mehr)

Kann das Kolloquium auch über eine Videokonferenz stattfinden?

Ja, das ist möglich.  

Ist das Kolloquium öffentlich?

Formal ist das Kolloquium hochschulöffentlich, wenn die Kandidatin oder der Kandidat nicht widerspricht. Dieses Recht erstreckt sich nicht auf die Beschlussfassung und Bekanntgabe der Note. In der Realität werden nicht selten auch Freunde und Verwandte eingeladen. Dabei ist zu bedenken, dass sich der Vortrag an ein Fachpublikum richten soll und die anschließende Befragung durchaus Prüfungscharakter (mehr)

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