26.06.2019

Dürfen beide Gutachter*innen aus derselben Arbeitsgruppe stammen?

Um eine gewisse Unabhängigkeit der Gutachten zu gewährleisten, sollten die beiden Gutachter*innen aus verschiedenen Arbeitsgruppen stammen. Allerdings kann es begründete Ausnahmen geben.  

Wer darf Abschlussarbeiten begutachten?

Informatik und Wirtschaftsinformatik: Siehe http://www.szi.uni-bremen.de/lehre/abschlussarbeiten-2/ Digital Media: Siehe https://www.szi.uni-bremen.de/pruefungsorganisation/regulations-for-masters-theses/

Wie viele Gutachter*innen braucht man?

Zwei. Sollten die Bewertungen der beiden Gutachter*innen um zwei volle Notenstufen oder mehr voneinander abweichen oder eine bzw. einer der beiden Gutachter*innen die Arbeit mit nicht bestanden bewerten, bestellt der Prüfungsausschuss zur abschließenden Bewertung eine weitere Prüferin oder einen weiteren Prüfer und die beiden besten Bewertungen werden berücksichtigt, sofern die Arbeit darin mit bestanden bewertet (mehr)

Kann man das Thema der Abschlussarbeit zurückgeben, wenn aus fachlichen Gründen eine Bearbeitung nicht möglich ist?

Das Thema einer Bachelorarbeit kann einmal innerhalb der ersten vier Wochen zurückgegeben werden, das Thema einer Masterarbeit einmal innerhalb der ersten acht Wochen. Dafür ist ein begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen. 

Kann man die Abschlusssarbeit während eines Urlaubssemesters schreiben?

Während eines regulären Urlaubssemesters kann man keine Prüfungsleistungen erbringen und daher auch keine Abschlussarbeit schreiben.

In welcher Form muss die Abschlussarbeit abgegeben werden?

Es müssen drei gebundene Exemplare der Arbeit (zwei für die Gutachter*innen und ein Exemplar für die Akte) sowie ein elektronisches Exemplar auf einem geeigneten Speichermedium beim Prüfungsamt abgegeben werden. Bei der postalischen Zusendung an das Prüfungsamt gilt das Datum des Eingangs im Prüfungsamt als Abgabedatum. Der Abgabezeitpunkt wird aktenkundig gemacht. In der betreuenden Arbeitsgruppe mag es (mehr)

Wann und wo muss ich meine Abschlussarbeit abgeben?

Bachelorarbeiten in der Informatik dürfen frühestens einen Monat nach ihrer Anmeldung abgegeben werden, Masterarbeiten frühenstens drei Monate. Sie müssen spätestens zum vom Prüfungsamt mitgeteilten Abgabezeitpunkt im Prüfungsamt eingereicht sein. Dies kann persönlich, im Hausbriefkasten (MZH, Ebene 1) oder auch per Post geschehen. Bei einer Bachelorarbeit kann der Prüfungsausschuss Informatik auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung (mehr)

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