27.06.2019

Kann ich vom Dualen Studium Informatik in den regulären Bachelor-SG wechseln?

Das Studienprofil Duales Studium Informatik weist die gleiche Studienstruktur auf wie der reguläre Bachelor-Studiengang; es unterscheidet sich von letzterem lediglich durch eine 2 Semester längere Regelstudienzeit (und damit einem modifizierten Musterstudienplan). Ein Wechsel in den regulären Bachelor-Studiengang ist unproblematisch.

Wann muss man spätestens vom Diplom-SG zum Bachelor-SG wechseln?

Studierende im Diplomstudiengang müssen bis spätestens 30.09.2014 ihre Diplomarbeit anmelden und bis zum 30.09.2015 abgeben. Alle Diplom-Studierenden, die nicht bis zum Prüfungsanmeldeschluss fertig werden, können den Wechsel in den Bachelor-Studiengang beantragen.

In welchem Semester kann man wechseln?

In dem Semester, in dem am die Abschlussarbeit schreibt (d.h. anmeldet und abgibt), muss man im richtigen Studiengang eingeschrieben sein. Da Wechsel immer nur zum 15.1. bzw. 15.7. mit Wirkung auf das folgende Semester beantragt werden können, sollte das früh genug geplant werden.

Wo kann ich den Wechsel beantragen?

Beim SFS: Uni­ver­si­tät Bre­men Se­kre­ta­ri­at für Stu­die­ren­de Bi­blio­thek­str. 1 28359 Bre­men Tel.: +49 421 218 61110 Fax: +49 421 218 61125 E-Mail: Se­kre­ta­ri­at für Stu­die­ren­de Be­wer­ber­hot­line Tel.: +49 421 218 61234

Was ist beim Wechsel vom ehemaligen Bremer Diplomstudiengang Informatik in den Bremer Bachelorstudiengang Informatik zu beachten?

Für diesen Wechsel muss man in sich im Studiengang Informatik Bachelor einschreiben bzw. dort eingeschrieben sein. Einschreiben kann man sich über die Webseiten der Uni Bremen (siehe http://www.uni-bremen.de/studium/bewerbung-immatrikulation/bachelor-1-juristische-pruefung.html). Die Einschreibefrist endet am 15. Juli für das Wintersemester und am 15. Januar für das Sommersemester. Für die Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen ist das Prüfungsamt im (mehr)

Was ist, wenn die anzuerkennenden Leistungen unbenotet sind?

In diesem Fall kann wie folgt verfahren werden: Sofern es sich nicht um den Inhalt von Pflichtmodulen handelt, kann die Prüfungsleistung unbenotet als freie Wahl(pflicht) anerkannt werden. Die Prüfungsleistung kann mit der Note ,,ausreichend” anerkannt werden. Eine im Zuge der Prüfungsleistung erzielte, aber nicht offiziell ausgewiesene Note kann u.U. von dem betreffenden Studiengang der betreffenden (mehr)

Welche Leistungen kann ich mir bei einem Studienorts-/Fachwechsel anerkennen lassen?

Die Anerkennungspraxis der Informatik-Studiengänge der Universität Bremen ist vergleichsweise großzügig, sofern Ziele/Inhalte/Aufwände der absolvierten Module im wesentlichen übereinstimmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Module an einer Universität oder einer Fachhochschule absolviert wurden. Allerdings können nur erfolgreich erbrachte Leistungen aus einem Hochschulstudium anerkannt werden (nicht aus einer Berufsausbildung oder einem Job). Die Obergrenze der (mehr)

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