Für jede Bachelor- oder Masterarbeit werden zwei schriftliche Gutachten erstellt. Im Anschluss findet ein Kolloquium statt, das ebenfalls von beiden Gutachter*innen bewertet wird.
Die Note der Abschlussarbeit wird wie folgt berechnet:
- Der Mittelwert der beiden Gutachten-Noten wird auf eine Drittel-Note gerundet, das heißt, auf eine der folgenden Noten: 1.0, 1.3, 1.7, 2.0, 2.3, 2.7, 3.0, 3.3, 3.7, 4.0. Liegt der Mittelwert genau zwischen zwei Drittel-Noten, wird abgerundet (z.B. 1,3 und 1,7 ergeben 1,3). Die so erhaltene Note heißt im Folgenden X.
- Der Mittelwert der beiden Noten für das Kolloquium wird ebenfalls auf eine Drittel-Note gerundet. Die so erhaltene Note heißt im Folgenden Y.
- Nun wird gemäß fachspezifischer Prüfungsordnungen von 2010 (Bachelor Informatik), 2012 (Master Informatik) und 2013 (Wirtschaftsinformatik) X mit 80% und Y mit 20% gewichtet und die so erhaltene Note (Z = 0.8 * X + 0.2 * Y) wiederum auf eine Drittel-Note gerundet.
- Nach den neuen fachspezifischen Prüfungsordnungen von 2020 (Informatik Bachelor und Master), von 2022 (Digitale Medien Bachelor), von 2023 (Wirtschaftsinformatik) und von 2026 (Digital Media Master) wird X mit 67% und Y mit 33% gewichtet.
Nur diese so gebildete Drittel-Note wird auf dem Zeugnis ausgewiesen und geht in die Berechnung der Gesamtnote des Abschlusses ein.
Kategorie:
Abschlussarbeiten