07.05.2014

Bildungskredit der KFW

Der Bildungskredit soll das Studium von Studierenden, die entweder kein BAföG bekommen können oder besondere Ausgaben (z.B. für Studiengebühren, Exkursionen, Bücher etc.) haben, die nicht vom BAföG gedeckt werden, sichern und beschleunigen. Förderung und Fördersumme des Bildungskredites sind dabei einkommensunabhängig. Da der Bildungskredit von der Bundesregierung finanziell gestützt wird, sind die Zinskonditionen besonders günstig.

Voraussetzungen

Einen Bildungskredit der KFW erhältst du, wenn du

  • im 3. Semester eines Bachelor-Studiengangs eingeschrieben bist und nachweisen kannst, dass du die üblichen Leistungen des ersten Ausbildungsjahres erbracht hast,
  • die Zwischenprüfung deines Studiengangs bestanden hast,
  • den ersten Teil des Konsekutivstudiengangs erfolgreich abgeschlossen hast,
  • ein Master- oder Magisterstudium im Sinne des § 19 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) oder ein postgraduales Diplomstudium im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1-3 HRG betreibst,
  • ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreibst und bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügst oder
  • eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, aus der hervorgeht, dass in dem Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und du die üblichen Leistungen mindestens der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht hast.

Förderzeitraum

Der Kredit wird normalerweise nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters gewährt. Als Studiensemester zählen alle Hochschulsemester, nur Urlaubssemester werden abgezogen, sofern sie nicht studienbedingt genommen wurden (ein Urlaubssemester für das Pflichtpraktikum würde also trotzdem mitgezählt werden!). Darüberhinaus ist eine Inanspruchnahme nur möglich, wenn deine Hochschule bestätigt, dass du innerhalb der Förderungszeit (bis zu 24 Monate) deinen Abschluss machen kannst. Grundsätzlich darfst du nicht älter als 36 sein und musst an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte eingeschrieben sein, um eine Förderung zu erhalten.

Weitere Details

Auslandsstudium
Der Bildungskredit kann auch für ein Studium im Ausland gewährt werden, auch außerhalb der EU. Voraussetzung: Die Ausbildungsstätte ist einer deutschen Hochschule gleichwertig. Darüber hinaus musst du in Deutschland gemeldet sein und dich nur für das Studium zeitweilig im Ausland aufhalten. (Ausnahmen nur entsprechend BAföG § 6 für bestimmte Deutsche im Ausland; schwierig!)

Dauer der Förderung, Teilzeiträme
Die Förderung wird normalerweise für zwei Jahre gewährt. Auf Wunsch wird der Kredit auch für kürzere Zeiträme gewährt, mindestens jedoch für drei Monate, mit der Möglichkeit die restliche Förderdauer später in Anspruch zu nehmen. Die Teilung des Gesamtkredites in mehr als zwei Teile ist nicht möglich.

Abschlagzahlung
Falls du zur Finanzierung eines ausßergewöhnlichen Aufwandes auf einen Schlag mehr Geld benötigst und dies überzeugend darlegen kannst, so ist die Auszahlung von bis zu 3.600 Euro auf einmal als Abschlagszahlung möglich (zusammen mit den monatlichen Zahlungen können es aber nie mehr als 7.200 Euro sein). Die Begründung muss studienbezogen sein, erfahrungsgemäß reicht jedoch der allgemeine Verweis auf Ausgaben für das Studium (z.B. Studiengebühren, Laptop, Arbeitsmaterialien).

Förderung neben dem BAföG
Der Kredit kann auch zusätzlich zu einer Förderung durch das BAföG in Anspruch genommen werden.

Antragstellung

Die Inanspruchnahme des Bildungskredits ist schriftlich an das Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln zu richten (per Internet unter www.bildungskredit.de).

Der Antrag sollte frühestens 4 Wochen vor Beginn den Bewilligungszeitraumes gestellt werden, da ein zeitlicher Zusammenhang bestehen muss. Die Antragstellung per Internet ist sehr sinnvoll, die Unterlagen können dann (innerhalb von zwei Wochen!) per Post nachgereicht werden.

Für Fragen gibt es eine telefonische "Bildungskredit Hotline" unter Tel. 0228 / 99 358 – 4492.

Das Bundesverwaltungsamt prüft deinen Antrag, wird er bewilligt, erhaltst du einen Bewilligungsbescheid und kannst damit einen Kreditvertrag mit der KfW schließen. Die Auszahlung erfolgt dann direkt durch die KfW. Das Bundesverwaltungsamt braucht in der Regel 4-6 Wochen, um den Bewilligungsbescheid zu erteilen, nur zu Beginn des Wintersemesters kann es auch mal länger dauern.

Rückzahlung, Höhe der Zinsen

Die ersten 4 Jahre, beginnend mit der ersten Auszahlung, sind tilgungsfrei. Nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit beginnt die Rückzahlung in monatlichen Raten zu 120 EUR. Der Bildungskredit kann jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden, ohne dass zusätzliche Kosten oder Gebühren anfallen. Bei einer erneuten Förderung für einen weiteren Ausbildungsabschnitt werden die Rückzahlungsraten gestundet.

Die Zinsen sind im Vergleich zu anderen Krediten relativ günstig. Wer möchte, kann sich den Verlauf der Zinsen des Bildungskredits in den letzten Jahren anschauen.

Solltest du nicht ordnungsgemäß zurückzahlen (können), so nimmt die KfW die Bürgschaft des Bundes in Anspruch. Das Bundesverwaltungsamt versucht dann später, das Geld von dir zu erhalten.

Weitere Hinweise zu Studienkrediten, Bildungsfonds und Studiendarlehen findet ihr auf der Seite von Studis online.

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