26.06.2019

Kann die Abgabefrist von Abschlussarbeiten verlängert werden?

Eine Verlängerung kann beantragt werden, wenn sich bei der Bearbeitung unerwartete Schwierigkeiten unterschiedlichster Art ergeben haben (z.B. wenn wichtige Voraussetzungen entgegen der Planung doch nicht rechtzeitig verfügbar waren oder sich kurz vor der Abgabe wichtige neue Erkenntnisse ergeben haben). Die Verlängerung ist unter Nennung der Gründe und mit Befürwortung des Erstgutachters oder der Erstgutachterin in (mehr)

Kann man das Thema der Abschlussarbeit zurückgeben, wenn aus fachlichen Gründen eine Bearbeitung nicht möglich ist?

Das Thema einer Bachelorarbeit kann einmal innerhalb der ersten vier Wochen zurückgegeben werden, das Thema einer Masterarbeit einmal innerhalb der ersten acht Wochen. Dafür ist ein begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen. 

Kann man die Abschlusssarbeit während eines Urlaubssemesters schreiben?

Während eines regulären Urlaubssemesters kann man keine Prüfungsleistungen erbringen und daher auch keine Abschlussarbeit schreiben.

In welcher Form muss die Abschlussarbeit abgegeben werden?

Es müssen drei gebundene Exemplare der Arbeit (zwei für die Gutachter*innen und ein Exemplar für die Akte) sowie ein elektronisches Exemplar auf einem geeigneten Speichermedium beim Prüfungsamt abgegeben werden. Bei der postalischen Zusendung an das Prüfungsamt gilt das Datum des Eingangs im Prüfungsamt als Abgabedatum. Der Abgabezeitpunkt wird aktenkundig gemacht. In der betreuenden Arbeitsgruppe mag es (mehr)

Wann und wo muss ich meine Abschlussarbeit abgeben?

Bachelorarbeiten in der Informatik dürfen frühestens einen Monat nach ihrer Anmeldung abgegeben werden, Masterarbeiten frühenstens drei Monate. Sie müssen spätestens zum vom Prüfungsamt mitgeteilten Abgabezeitpunkt im Prüfungsamt eingereicht sein. Dies kann persönlich, im Hausbriefkasten (MZH, Ebene 1) oder auch per Post geschehen. Bei einer Bachelorarbeit kann der Prüfungsausschuss Informatik auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung (mehr)

Kann man die Abschlussarbeit vor Ende des Projekts schreiben?

Formal ist das möglich. Allerdings ist zu bedenken, dass der Aufwand für das Projekt am Ende eher zunimmt. Eine größere zeitliche Überlappung mag daher problematisch sein, insbesondere wenn die jeweiligen Themen nicht sehr eng beieinander liegen. Im Grundsatz kann die Abschlussarbeit auch vor dem Projekt geschrieben werden. Inhaltlich wird das allerdings nur in Ausnahmefällen sinnvoll (mehr)

Betreuer*innen versus Gutachter*innen von Abschlussarbeiten

In der Regel ist der Betreuer oder die Betreuerin auch gleichzeitig Prüfer oder Prüferin für die Abschlussarbeit, d.h., er oder sie verfasst eines der beiden Gutachten. Die Betreuung wird häufig von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter oder einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin aus der Arbeitsgruppe des Gutachters/der Gutachterin unterstützt. Bei Abschlussarbeiten in Firmen wird ein Teil der Betreuung auch (mehr)

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