27.06.2019

Bis wann muss der Nachweis über das erfolgreiche Bestehen des Bachelor-Studiums zur Bewerbung im Master erbracht werden?

Der Nachweis über das erfolgreiche Bestehen des Bachelor-Studiums (z.B. durch ein Transcript of Records, PABO-Auszug) muss spätestens zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn des Master-Studiums dem Sekretariat für Studierende (SfS) vorliegen. Eine Vorabbescheinigung (Not-Kolloquium) reicht nicht aus. Die eigentliche Bachelor-Urkunde muss zum 31.12. (Studienbeginn Wintersemester) bzw. 30.6. (Studienbeginn Sommersemester) im SfS eingereicht sein. Hier geht es zum Master Bewerbungsportal (mehr)

Welche Bewerbungsunterlagen benötige ich für den Masterstudiengang Informatik?

Hinweis Du kannst dich zunächst ohne amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse online bewerben. Lade einfach die erforderlichen Nachweise (s.u.) in der Onlinebewerbung als pdf- Datei hoch. Erst wenn Du einen Zulassungsbescheid erhalten hast, musst Du die amtlich beglaubigten Nachweise in Papierform bei der Universität Bremen einreichen. Die Fristen sind weiter untern aufgeführt.   Benötigte Unterlagen (mehr)

Gibt es eine Anwesenheitspflicht?

An der Universität Bremen gibt es im Grundsatz keine Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen. Allerdings kann es bei besonderen Lehrformen Ausnahmen geben. Beispiele: – Blockveranstaltungen mit hohem Praktikums-/Projektanteil. – Veranstaltungen mit deutlich begrenzten (Hardware-)Ressourcen (weniger Plätze als Interessenten). – Bachelor-/Master-Projekt: hier gibt es oft eine explizite Verabredung von regelmäßiger Anwesenheit.

Wie erfolgt die Notenberechnung?

Die Notenberechnung ist abhängig von der PO. Die folgenden Abschnitte beziehen sich auf den Bachelor-SG, den Master-SG sowie den Diplom-SG nach DPO'03: Für Module können Drittelnoten vergeben werden: sehr gut: 1,0 ; 1,3 gut: 1,7 ; 2,0 ; 2,3 befriedigend: 2,7 ; 3,0 ; 3,3 ausreichend: 3,7 ; 4,0 nicht bestanden Setzt sich eine Modulnote (mehr)

Was sind ECTS-Grades?

ECTS-Grades sind relative Noten, die sich über den Notendurchschnitt mehrerer Studienkohorten bilden: Grade A: die besten 10% aller Absolventen des Studiengangs Grade B: die nächsten 25% Grade C: die nächsten 30% Grade D: die nächsten 25% Grade E: die nächsten 10%

Werden auch ECTS-Grades vergeben?

Derzeit nicht. Dies würde eine gesondere Ordnung der Universität Bremen voraussetzen, die derzeit nicht existiert.

Wie gehen unbenotete Leistungen in die Gesamtnote ein?

Alle unbenotet eingebrachten Prüfungsleistungen (sofern zulässig) werden bei der Berechnung der Gesamtnote nicht berücksichtigt (die Gesamtpunktzahl wird in der Rechnung entsprechend reduziert).

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