26.06.2019

Wann und wie muss ich den Zweitgutachter/die Zweitgutachterin für meine Bachelor- oder Masterarbeit angeben?

Es gibt keine genaue Frist für die Benennung des zweiten Gutachters/der zweiten Gutachterin. Das Formular muss rechtzeitig vor Abgabe der Arbeit beim Prüfungsamt bei eingereicht werden, d.h. es sollte mindestens 2 Wochen vor Abgabe der Abschlussarbeit eingereicht werden, um eine reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können. Dies gilt besonders, wenn externe Gutachter*innen hinzugezogen werden sollen, da es (mehr)

Bis wann müssen die Gutachten vorliegen?

Bachelorarbeiten: 3 Wochen nach Abgabe Masterarbeiten: 8 Wochen nach Abgabe Prüferinnen/Prüfern, die eine hohe Zahl von Abschlussarbeiten begutachten müssen, kann eine angemessen längere Frist eingeräumt werden.

Wie geht die Note der Abschlussarbeit in die Gesamtnote ein?

Die Gesamtnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. Die Bachelorarbeit wird dabei doppelt gewichtet. Beim Master wird sie einfach gewichtet.    

Müssen die Gutachten vor dem Kolloquium vorliegen?

Die Gutachten müssen vor dem Kolloquium vorliegen. Dies ermöglicht den Studierenden, im Vortrag bzw. in der anschließenden Befragung zu potentiellen Kritikpunkten Stellung zu nehmen.  

Was passiert, wenn die Abschlussarbeit mit nicht bestanden bewertet wird?

Wird die Arbeit mit nicht bestanden bewertet, kann wie folgt verfahren werden: Wird die Abschlussarbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet, kann sie einmal wiederholt werden. Es muss ein neues Thema bearbeitet werden. Der Antrag auf Wiederholung der Abschlussarbeit muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Benotung gestellt werden. Wird der Antrag auf Wiederholung nicht fristgerecht (mehr)

Wie findet man Gutachter*innen?

Der/die Erstgutachter*in ergibt sich in der Regel aus dem gewählten Thema. Wer als Zweitguachter*in infrage kommt, kann unter http://www.szi.uni-bremen.de/lehre/abschlussarbeiten-2 nachgelesen werden. Dabei ist zu beachten, dass eine/einer der beiden Gutachter*innen ein/eine Hochschullehrer*in der Informatik sein muss. Die Wahl des/der Zweitgutachter*in geschieht in der Regel in Absprache mit dem/der Erstgutachter*in. Für die Anmeldung zum Kolloquium der Abschlussarbeit (mehr)

Dürfen beide Gutachter*innen aus derselben Arbeitsgruppe stammen?

Um eine gewisse Unabhängigkeit der Gutachten zu gewährleisten, sollten die beiden Gutachter*innen aus verschiedenen Arbeitsgruppen stammen. Allerdings kann es begründete Ausnahmen geben.  

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