28.04.2017

Prüfungen

Prüfungen

Bachelor Informatik

3 Wahlmodule der Veranstaltungsformen Vorlesung (+Übung) oder Kurs müssen mit einer benoteten mündlichen Prüfung abgeschlossen werden. Diese Module müssen einen Umfang von je mindestens 4 CP haben und aus mindestens zwei verschiedenen der folgenden Bereiche stammen:

  • TheoInf-Wahl (Wahlmodule der Theoretischen Informatik),
  • PrakTechInf-Wahl (Wahlmodule im Bereich Praktische und Technische Informatik),
  • AnwInf-Wahl (Wahlmodule in der Angewandten Informatik),
  • Informatik-Wahl,
  • General Studies,
  • Freie Wahl.

Davon sind mindestens zwei Module aus den ersten vier Bereichen zu wählen.

Master Informatik

Eines der Wahlmodule der Veranstaltungsformen Vorlesung (+ Übung) oder Kurs muss mit einer benoteten mündlichen Prüfung abgeschlossen werden. Dieses Modul muss einen Umfang von mindestens 4 CP haben und aus dem Lehrangebot des Masterstudiengangs Informatik (Modulkategorie Master-Basis oder Master-Ergänzung) stammen.

Kategorie: Prüfungen

Aus triftigen Gründen können Prüfungstermine abgesagt oder verschoben werden. Bitte dem/der Prüfenden rechtzeitig mitteilen (und bei Krankheit ein Attest vorweisen). Bei einer Absage (d.h. ohne Vereinbarung eines (zeitnahen) Ersatztermins) kann ein Prüfungstermin im Folgesemester wahrgenommen werden. Dazu ist eine erneute Modulanmeldung erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass Prüfungen innerhalb einer Zeitspanne von maximal 4 Semestern nach Ende des Moduls erfolgreich absolviert werden müssen.

Siehe auch die FAQs Krankheit am Prüfungstermin und  Wiederholung nicht bestandener Prüfungen.

Kategorie: Prüfungen

Bei den regulären Lehrveranstaltungsangeboten werden die Prüfungen von den jeweiligen Lehrenden abgenommen (in jeder Veranstaltung hat mindestens eine/einer der Lehrenden eine Prüfungsberechtigung). Sonderfälle stellen Abschlussarbeiten und Independent Studies dar.

Kategorie: Prüfungen

Im Regelfall sind die Beisitzer*innen wissenschaftliche Mitarbeiter*innen aus der Arbeitsgruppe des/der Prüfer*in. Sie müssen bereits einen (inhaltlich geeigneten) Studienabschluss vorweisen und sollten an der Universität Bremen (oder dem betreffenden Institut) beschäftigt sein.

 

Übrigens: Mündliche Prüfungen sind hochschulöffentlich, wenn die Kandidatin/der Kandidat nicht widerspricht. Dieses Recht erstreckt sich nicht auf die Beschlussfassung und Bekanntgabe der Note. Studierende, die sich im gleichen Prüfungszeitraum zu dieser Prüfung gemeldet haben, sind als Hochschulöffentlichkeit nicht zugelassen. Die Kandidatin/der Kandidat kann in jedem Fall eine Person ihres/seines Vertrauens, die Mitglied der Universität ist, zu einer mündlichen Prüfung und zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses hinzuziehen.

Kategorie: Prüfungen

Im Regelfall wird der/die Beisitzer*in von dem/der Prüfer*in vorgeschlagen. Der/die Student*in kann aber im Vorfeld auch eigene Vorschläge machen.

Kategorie: Prüfungen
  • Aufstellung jener Wahlmodule aus der Informatik, in denen voraussichtlich die Prüfungsform mündliche Prüfung angeboten wird (ohne Gewähr).
Kategorie: Prüfungen

Bei Prüfungsangst kann man sich an die PTB (Psychologisch-Therapeutische Beratungsstelle) wenden.

Kategorie: Prüfungen

Die Prüfung zählt dann als ,,nicht bestanden”.
Es gelten die jeweiligen Wiederholungsmodalitäten (siehe dort).

Kategorie: Prüfungen
Verschiedene Fälle:

a) Prüfer/in bietet Ersatztermin im aktuellen Prüfungszeitraum
   (WiSe/SoSe) an und Prüfling möchte diesen wahrnehmen:
   - Attest direkt an Prüfer/in
   - Keine Aktion im Prüfungsamt erforderlich

b) Prüfer/in bietet **keinen** Ersatztermin im aktuellen Prüfungszeitraum
   (WiSe/SoSe) an (z.B. bei Klausur) und/oder Prüfling möchte diesen
   **nicht** wahrnehmen:
   - Attest an Prüfungsamt
   - Modulanmeldung wird inaktiviert
   
   b1) Es handelt sich um das 1. Prüfungssemester dieses Moduls
       - Modulanmeldung wird komplett gestrichen 
         (d.h. 5-Semesterfrist fängt nicht an zu laufen)
   
   b2) Es handelt sich um ein späteres Prüfungssemester dieses Moduls
       (Prüfungswiederholung)
       - 5-Semesterfrist wird automatisch um 1 Semester verlängert
Kategorie: Prüfungen

Deine Note wird über den/die Dozent*in in PABO eingetragen. Dies geschieht häufig erst, wenn der Großteil der Prüfungsergebnisse vorliegen. Bevor danach die Note aber für Dich sichtbar wird, muss der/die Dozent*in eine unterschriebene Liste der Prüfungsergebnisse an das Prüfungsamt senden. Dies ist der häufigste Grund für die späte Sichtbarkeit Deiner Note in PABO.
 

 

Kategorie: Prüfungen

Prüfungstermine und Prüfungsmodalitäten werden mit den Lehrenden vereinbart bzw. von ihnen bekannt gegeben.

Kategorie: Prüfungen

In den Studiengängen Informatik Bachelor und Master können sich Studierende in Absprache mit einem/einer Lehrenden der Informatik in ein Gebiet einarbeiten und darüber eine mündliche Prüfung um Umfang von 4 Kreditpunkten für den Wahlbereich Informatik ablegen.
Aufgrund der Unabhängigkeit von angebotenen Lehrveranstaltungen fallen diese Prüfungen in den Bereich Independent Studies.

Kategorie: Prüfungen

Nein. (In Grenzfällen gibt es manchmal Sonderabsprachen mit dem/der Prüfenden.)

Kategorie: Prüfungen

Alle Prüfungen können (in der Regel mehrfach) wiederholt werden.

Man hat für jedes angemeldete Modul nach Modulende noch vier Semester Zeit die zugehörigen Prüfung(en) zu bestehen. Die Anzahl der Prüfungsversuche ist egal, allerdings wird in der Regel nicht mehr als ein Prüfungsversuch pro Semester angeboten. Prüfungswiederholungen können in einer anderen Form stattfinden. In den Wahlbereichen kann bei der Wiederholung auf ein anderes Modul gewechselt werden (die bisherigen Prüfungsversuche zählen aber mit).

 

Ein Auslandssemester verlängert den Zeitraum für Wiederholungen um ein Semester.

Kategorie: Prüfungen

Schriftliche Prüfungsleistungen sollen innerhalb von drei Wochen bewertet sein.

Für Masterarbeiten gelten längere Fristen, siehe die FAQ Bis wann müssen Gutachten vorliegen?

Kategorie: Prüfungen

Ein erster Prüfungsversuch zu einem Modul muss innerhalb der Modullaufzeit (bis zum Beginn der Vorlesungszeit des nachfolgenden Semesters) möglich sein. Für weitere Prüfungsversuche siehe die FAQ Wiederholung nicht bestandener Prüfungen.

Kategorie: Prüfungen

Bei mündlichen Prüfungen ist in der Regel ein/eine Beisitzer*in anwesend, der/die das Protokoll führt. Dies dient nicht zuletzt dem Schutz der/des Studierenden.

Kategorie: Prüfungen

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