Abschlussarbeiten
Hier können die Angebote der Schreibwerkstatt MINT hilfreich sein. Die Seminar- und Workshopangebote der Schreibwerkstatt MINT gehören zum Lehrangebot der fachergänzenden Studien der Uni Bremen und sind somit im Bereich General Studies anrechenbar.
Für jede Bachelor- oder Masterarbeit werden zwei schriftliche Gutachten erstellt. Im Anschluss findet ein Kolloquium statt, das ebenfalls von beiden Gutachter_innen bewertet wird.
Die Note der Abschlussarbeit wird wie folgt berechnet:
- Der Mittelwert der beiden Gutachten-Noten wird auf eine Drittel-Note gerundet, das heißt, auf eine der folgenden Noten: 1.0, 1.3, 1.7, 2.0, 2.3, 2.7, 3.0, 3.3, 3.7, 4.0. Liegt der Mittelwert genau zwischen zwei Drittel-Noten, wird abgerundet (z.B. 1,3 und 1,7 ergeben 1,3). Die so erhaltene Note heißt im Folgenden X.
- Der Mittelwert der beiden Noten für das Kolloquium wird ebenfalls auf eine Drittel-Note gerundet. Die so erhaltene Note heißt im Folgenden Y.
- Nun wird X mit 80% und Y mit 20% gewichtet und die so erhaltene Note ( Z = 0.8 * X + 0.2 * Y) wiederum auf eine Drittel-Note gerundet.
Nur diese so gebildete Drittel-Note wird auf dem Zeugnis ausgewiesen und geht in die Berechnung der Gesamtnote des Abschlusses ein.
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Oft ergibt sich ein Thema aus dem Projektkontext (oder dem Kontext einer anderen Lehrveranstaltung). Das hat den Vorteil, dass man im relevanten Stoff in der Regel schon gut eingearbeitet ist und auch die Betreuenden relativ gut kennt.
- Arbeitsgruppen stellen zum Teil Themen für Abschlussarbeiten auf ihre Webseite (oder veröffentlichen sie anderweitig). Viele Arbeitsgruppen bieten auch ein regelmäßiges Graduiertenseminar an, in dem Studierende oder Doktorand_innen über ihre Abschlussarbeiten/Promotionsvorhaben berichten. Das gibt einen guten Einblick in typische Fragestellungen der betreffenden Arbeitsgruppe.
- Man kann sich im Grundsatz auch selbst ein Thema für eine Abschlussarbeit überlegen, muss dann allerdings einen Betreuer oder eine Betreuerin dafür finden. Dabei ist zu bedenken, dass das Thema für diesen Zweck geeignet sein muss (hinsichtlich Umfang, Komplexität, Forschungskontext). Nicht alle Arbeitsgruppen haben Kapazitäten für die Betreuung von arbeitsgruppenfernen Themen. Nicht für alle Ideen wird sich ein geeigneter Betreuer oder eine geeignete Betreuerin finden lassen.
- Oft werden auch von Firmen Themen für Abschlussarbeiten angeboten. Dabei ist zu beachten, dass man dennoch einen Betreuer oder eine Betreuerin an der Universität benötigt, der/die das Thema geeignet findet.
Dann ist ein entsprechendes Attest im Prüfungsamt einzureichen. Die Bearbeitungszeit verlängert sich automatisch um die Dauer der Krankheit. Bei sehr lang andauernder Krankheit kann der Prüfungsausschuss ein amtsärztliches Attest verlangen.
Bachelorarbeiten in der Informatik dürfen frühestens einen Monat nach ihrer Anmeldung abgegeben werden, Masterarbeiten frühenstens drei Monate. Sie müssen spätestens zum vom Prüfungsamt mitgeteilten Abgabezeitpunkt im Prüfungsamt eingereicht sein. Dies kann persönlich, im Hausbriefkasten (MZH, Ebene 6) oder auch per Post geschehen.
Bei einer Bachelorarbeit kann der Prüfungsausschuss Informatik auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 5 Wochen genehmigen, bei einer Masterabeit um maximal 2 Monate.
- alle Pflichtmodule des 1. Semesters
- Praktische Informatik 2
- Softwareprojekt 1 und Softwareprojekt 2
Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit in der Informatik muss spätestens einen Monat vor Abgabe beim Prüfungsamt angemeldet sein. Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt ab dem Anmeldezeitpunkt 4 Monate. Der Prüfungsausschuss Informatik kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 5 Wochen genehmigen.Masterarbeit
Die Masterarbeit in der Informatik muss spätestens drei Monate vor Abgabe beim Prüfungsamt angemeldet sein. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit in der Informatik beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Anmeldung. Der Prüfungsausschuss Informatik kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 2 Monate genehmigen. Wird die Abschlussarbeit zu spät angemeldet, kann dies eine Studienzeitverlängerung zur Folge haben. Nach der Anmeldung teilt das Prüfungsamt schriftlich den spätesten Abgabezeitpunkt mit.Die Universität veröffentlicht und vervielfältigt keine Abschlussarbeiten, daher ist ein Sperrvermerk im Allgemeinen nicht nötig. Man kann die Arbeit anonymisieren, d.h., die Firma wird nicht erwähnt.
Ein Sperrvermerk ist nicht verboten, muss aber in Einzelfällen geprüft werden. Die Gutachter:innen sollten aber VOR Beginn der Arbeit damit einverstanden sein, dass sie einen Sperrvermerk unterschreiben. Einige Gutachter:innen betreuen keine Abschlussarbeiten mit Sperrvermerk.
Während eines regulären Urlaubssemesters kann man keine Prüfungsleistungen erbringen und daher auch keine Abschlussarbeit schreiben.
Formal ist das möglich. Allerdings ist zu bedenken, dass der Aufwand für das Projekt am Ende eher zunimmt. Eine größere zeitliche Überlappung mag daher problematisch sein, insbesondere wenn die jeweiligen Themen nicht sehr eng beieinander liegen. Im Grundsatz kann die Abschlussarbeit auch vor dem Projekt geschrieben werden. Inhaltlich wird das allerdings nur in Ausnahmefällen sinnvoll sein (zum Beispiel, wenn besonderes Timing infolge eines Quereinstiegs vonnöten ist oder kein geeignetes Projektangebot im fraglichen Semester angeboten wird).
Das Thema einer Bachelorarbeit kann einmal innerhalb der ersten vier Wochen zurückgegeben werden, das Thema einer Masterarbeit einmal innerhalb der ersten acht Wochen. Dafür ist ein begründeter Antarg an den Prüfungsausschuss zu stellen.
Eine Verlängerung kann beantragt werden, wenn sich bei der Bearbeitung unerwartete Schwierigkeiten unterschiedlichster Art ergeben haben (z.B. wenn wichtige Voraussetzungen entgegen der Planung doch nicht rechtzeitig verfügbar waren oder sich kurz vor der Abgabe wichtige neue Erkenntnisse ergeben haben). Die Verlängerung ist unter Nennung der Gründe und mit Befürwortung des Erstgutachters oder der Erstgutachterin in einem formlosen Antrag beim Prüfungsamt einzureichen.
Die maximale Verlängerungsmöglichkeit beträgt bei Bachelorarbeiten 5 Wochen und bei Masterarbeiten 2 Monate.
Bei Krankheit während der Bearbeitungszeit gelten andere Regeln. Siehe dazu die FAQ Krankheit während der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit.
Formal können Abschlussarbeiten in einer 2er-Gruppe geschrieben werden. Es gibt allerdings Arbeitsgruppen in der Informatik, die keine Gruppen-Abschlussarbeiten anbieten. In der Arbeit ist zu vermerken, wer für welche Teile (primär) verantwortlich ist. Die Arbeit wird individuell bewertet.
Begutachtung von Abschlussarbeiten
Zwei. Sollten die Bewertungen der beiden Gutachter*innen um zwei volle Notenstufen oder mehr voneinander abweichen oder eine bzw. einer der beiden Gutachter*innen die Arbeit mit nicht bestanden bewerten, kann ein dritter Gutachter bzw. eine dritte Gutachterin hinzugezogen werden und die beiden besten Bewertungen werden berücksichtigt, sofern die Arbeit darin mit bestanden bewertet wurde.
Beim Bachelor wird sie (wie das Projekt) doppelt gewertet. Beim Master wird sie einfach gewertet.
Der/die Erstgutachter*in ergibt sich in der Regel aus dem gewählten Thema. Wer als Zweitguachter*in infrage kommt, kann unter http://www.szi.uni-bremen.de/lehre/abschlussarbeiten-2
nachgelesen werden. Dabei ist zu beachten, dass eine/einer der beiden Gutachter*innen ein/eine Hochschullehrer*in der Informatik sein muss. Die Wahl des/der Zweitgutachter*in geschieht in der Regel in Absprache mit dem/der Erstgutachter*in.
Für die Anmeldung zum Kolloquiums der Abschlussarbeit muss im Prüfungsamt ein von beiden Gutachter*innen unterschriebenes Formular abgegeben werden. Dieses ist im Prüfungsamt erhältlich.
Professor*innen, Honorarprofessor*innen, Privatdozent*innen, Lektor*innen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, sowie langjährige wissenschaftliche Mitarbeiter*innen mit Berechtigung zur selbständigen Lehre (oder einer speziellen Prüfungsberechtigung für Abschlussarbeiten). Die im Fach Informatik der Universität Bremen dafür in Frage kommenden Personen sind auf der Seite http://www.szi.uni-bremen.de/lehre/abschlussarbeiten-2/ aufgelistet.
Eine/einer der Gutachtenden muss Informatik-Professor*in an der Universität Bremen sein. Der/die andere Gutachter*in muss nicht aus dem Kreis der Professor*innen kommen, kann sogar einem anderen Studiengang angehören (der jedoch thematisch einschlägig sein sollte) und/oder von einer anderen Hochschule stammen. Dabei ist es unerheblich, wer von beiden Erstgutachter*in ist.
- Wird die Abschlussarbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet, kann sie einmal wiederholt werden. Es muss ein neues Thema bearbeitet werden. Der Antrag auf Wiederholung der Abschlussarbeit muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Benotung gestellt werden. Wird der Antrag auf Wiederholung nicht fristgerecht gestellt, gilt die Arbeit als endgültig nicht bestanden.
- Bewertet nur ein/eine Gutachter*in mit nicht bestanden, bestellt der Prüfungsausschuss zur abschließenden Bewertung eine weitere Prüferin/einen weiteren Prüfer. Die Bewertung ergibt sich dann aus dem arithmetischen Mittel der beiden besten Bewertungen. Die Arbeit kann in diesem Fall nur als bestanden gelten, wenn mindestens zwei Prüfende die Arbeit mit “ausreichend” oder besser bewerten.
Es gibt keine genaue Frist für die Benennung des zweiten Gutachters/der zweiten Gutachterin.
Das Formular muss rechtzeitig vor Abgabe der Arbeit beim Prüfungsamt bei eingereicht werden. Der Antrag sollte ca. 2 Wochen vor Abgabe der Abschlussarbeit eingereicht werden, um eine reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können. Dies gilt besonders, wenn externe Gutachter*innen hinzugezogen werden sollen, da es ggf. länger dauern kann den Antrag zu bearbeiten.
Die entsprechenden Formulare sind zu finden unter
https://www.szi.uni-bremen.de/pruefungsorganisation/formulare/
Die Gutachten müssen vor dem Kolloquium vorliegen. Dies ermöglicht den Studierenden, im Vortrag bzw. in der anschließenden Befragung zu potentiellen Kritikpunkten Stellung zu nehmen.
Im Prinzip ja. Zum einen werden von Firmen oft Themen für Abschlussarbeiten angeboten. Zum anderen ergibt sich ein solches Thema auch häufig aus dem aktuellen studentischen Job. Dabei ist jedoch einerseits zu beachten, dass man dennoch einen Betreuer oder eine Betreuerin im Studiengang Informatik an der Universität benötigt, der/die das Thema geeignet findet (siehe dazu auch unsere Seite über Abschlussarbeiten). Zum anderen kann es problematisch sein, wenn Abschlussarbeit und Job zu eng gekoppelt sind, da das Tagesgeschäft des Jobs die erforderliche grundsätzlichere Bearbeitung des Themas im Rahmen der Abschlussarbeit nicht selten behindert. Betreuer_innen in der Firma haben nicht immer die notwendige Weitsicht für diesen potentiellen Konflikt. Betreuer_innen in der Firma können in der Regel nicht Gutachter_innen der Arbeit sein.
Um eine gewisse Unabhängigkeit der Gutachten zu gewährleisten, sollten die beiden Gutachter*innen aus verschiedenen Arbeitsgruppen stammen. Allerdings kann es begründete Ausnahmen geben.
Bachelorarbeiten: 3 Wochen nach Abgabe
Masterarbeiten: 8 Wochen nach Abgabe
Prüferinnen/Prüfern, die eine hohe Zahl von Abschlussarbeiten begutachten müssen, kann eine angemessen längere Frist eingeräumt werden.
Das formale Konzept eines Betreuers oder einer Betreuerin gibt es in der Prüfungsordnung nicht. Idealerweise nimmt der Erstguachter bzw. die Erstgutachterin auch die technische Betreuung der Abschlussarbeit vor. Real kommt es jedoch oft vor, dass die technische Betreuung von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter oder einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin aus der Arbeitsgruppe des Erstgutachters/der Erstgutachterin durchgeführt wird. Bei Abschlussarbeiten in Firmen wird die technische Betreuung auch häufig von Firmenmitarbeiter_innen vorgenommen. Firmenmitarbeiter_innen haben aber in der Regel keine Prüfungsberechtigung und können daher keine Gutachter_innen sein.
Kolloquium
Ein Notkolloquium wird nur mit bestanden oder nicht bestanden bewertet und durchgeführt, wenn der/die Student*in (z.B. für einen Einstellungsvorgang) eine Vorabbescheinigung über den erfolgreichen Studienabschluss benötigt, der reguläre Kolloquiumstermin aber nicht rechtzeitig zustandekommen kann (z.B. weil die Arbeit noch nicht abschließend bewertet werden konnte).
Eine Vorabbescheinigung für den Übergang in den Master muss die Abschlussnote enthalten. Hierfür reicht ein Notkolloquium nicht.
Die Gutachten müssen vor dem Kolloquium vorliegen. Dies ermöglicht den Studierenden, im Vortrag bzw. in der anschließenden Befragung zu potentiellen Kritikpunkten Stellung zu nehmen.
Formal ist das Kolloquium Universitäts-öffentlich. In der Realität werden allerdings nicht selten auch Freunde und Verwandte eingeladen. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass sich der Vortrag an ein Fachpublikum richten soll und die anschließende Befragung durchaus Prüfungscharakter hat. Daher kann ein allzu breites Publikum unpassend sein.